Sitzung: 26.10.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, § 1a der Geschäftsordnung um folgenden Satz zu ergänzen:
Eine Vertretung der Fraktionsvorsitzenden im Falle
deren Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Fraktion ist zulässig.
Protokoll:
Um sicherzustellen, dass der in § 1a Geschäftsordnung verankerte Ältestenrat auch bei Verhinderung von Fraktionsvorsitzenden uneingeschränkt handlungsfähig bleibt, soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass ein anderes Mitglied der Fraktion die Vertretung übernehmen kann.