Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, § 1a der Geschäftsordnung um folgenden Satz zu ergänzen:

 

Eine Vertretung der Fraktionsvorsitzenden im Falle deren Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Fraktion ist zulässig.


Protokoll:

Um sicherzustellen, dass der in § 1a Geschäftsordnung verankerte Ältestenrat auch bei Verhinderung von Fraktionsvorsitzenden uneingeschränkt handlungsfähig bleibt, soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, dass ein anderes Mitglied der Fraktion die Vertretung übernehmen kann.