Beschluss:
Der Ortsbeirat Remagen stimmt der Aufhebung der Unterschutzstellung zu.
Zwar entspricht insbesondere die Außenfassade in
wesentlichen Teilen noch dem Ursprungszustand, gleichwohl wurde das
Untergeschoss erst kürzlich (wieder) umgebaut. Das Haus war zuletzt das einzige
denkmalgeschützte Objekt eines Ensembles aus der vorletzten Jahrhundertwende.
Daher erscheint aus Gleichbehandlungsgründen ein Festhalten an der
Unterschutzstellung aus städtebaulichen Gründen nicht gerechtfertigt. Es wird
weiter empfohlen, über die Regelungen der Gestaltungssatzung hinaus den Erlass
einer Erhaltungssatzung gem.
§ 172 BauGB zu prüfen.
Im Rahmen eines Ortstermins haben Vertreter der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Landesdenkmalpflege, sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler, anlässlich eines Bauantrags das Gebäude „Drususstraße 4“ besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass das Wohnhaus in der Vergangenheit bereits stark verändert wurde. Im Erdgeschoss befand sich ein großflächiger Laden-/Schaufenstereinbau, der zwischenzeitlich wieder rückgebaut wurde. Das Innere zeigte keine historische Ausstattung. Nun ist die Löschung des Eintrages aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz beabsichtigt. Die Stadt Remagen wird diesbezüglich im Rahmen der Anhörung um Stellungnahme gebeten.