Sachverhalt:
Der Bericht über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung vom 09.09.2010 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Beratungsbedarf besteht nicht.
Der Bericht über die unvermutete überörtliche Kassenprüfung vom 09.09.2010 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Beratungsbedarf besteht nicht.