Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 6

Beschlüsse:

  1. Dem Antrag der FBL-Fraktion, den städtischen Energiezuschuss für das Alte Jugendheim so lange unter Vorbehalt zu setzen, bis die Verwaltung eine umsetzbare Lösung vorgestellt hat, wird einvernehmlich nicht gefolgt, als der Vorsitzende auf die vertragliche Bindung hinsichtlich der Zuschussgewährung hinweist .Die Angelegenheit soll aber in einer der ersten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2011 beraten werden.

    Ratsmitglied Plewa hat an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung nicht teilgenommen und hatte den Sitzungstisch verlassen.

  2. Einstimmig wird beschlossen, den Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Remagen I in Höhe der der Stadt zufließenden Einnahmen aus der Jagdverpachtung (7.000,00 €) zu sperren, bis die Jagdgenossenschaft nachweist, dass sie diese Mittel für konkrete Maßnahmen (Wegeausbau) in 2011 tatsächlich benötigt. Die Angelegenheit soll in  einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen beraten werden.

  3. Der Sperrung der Haushaltsmittel für die Sanierung des Hausmeistergebäudes der Grundschule Oberwinter wird einstimmig zugestimmt. Die Sperre soll so lange aufrecht erhalten werden, bis konkrete Vorstellungen und Pläne unterbreitet werden, wie die Nutzung des Gebäudes aussehen soll.

  4. Bei 4 Stimmenthaltungen wird einstimmig beschlossen, die Mittel für die Neuanschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof zu sperren. Die Verwaltung wird aufgefordert, stichhaltige Begründungen für die Notwendigkeit einer Neuanschaffung zu liefern.

  5. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zusätzliche Haushaltsmittel für Energiemaßnahmen in den Haushalt einzustellen, erklärt der Vorsitzende, dass die erforderlichen Ausgaben derzeit nicht bezifferbar sind. Zunächst müsse der neu eingestellte Gebäudemanager den Bedarf konkret ermitteln. Dem Rat bliebe es unbenommen, im Laufe des nächsten Jahres erforderliche Mittel über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

  6. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Haushaltsmittel für das Bebauungsplanverfahren „Alter Garten“ zu streichen, wird gegen 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

  7. Der Antrag der WGR-Fraktion, auf die Erhöhung der Grundsteuer A und B zu verzichten, wird gegen 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

  8. Der Antrag der Wählergruppe den Jagdpachtvertrag der Eigenjagd dahingehend neu zu verhandeln, dass der Pächter künftig die Umsatzsteuer zu übernehmen hat, wird gegen 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nach schriftlicher Auskunft des Finanzamtes keine Umsatzsteuerpflicht besteht. (Anmerkung: Das Schreiben des Finanzamtes ist als Anlage beigefügt.)

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:              32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder               28+1

Ja-Stimmen:                                                                  23

Nein-Stimmen:                                                   6

Stimmenthaltungen:                                                        0


Damit ist die Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Sie hat nachstehenden Wortlaut:

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2011

vom 06.Dezember 2010

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom

Az.                    hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

  1. im Ergebnishaushalt

      der Gesamtbetrag der Erträge auf      20.038.842 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.110.407 €

      der Jahresfehlbedarf auf 2.071.565 €

 

  1. im Finanzhaushalt

      die ordentlichen Einzahlungen auf 18.293.912 €

      die ordentlichen Auszahlungen auf 19.270.168 €

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 976.256 €

 

      die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €

      die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €

      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      1.564.705 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      2.833.253 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf       - 1.268.548 €

 

      die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      2.981.341 €

      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      736.537 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      2.244.804 €

 

      der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 22.839.958 €

      der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 22.839.958 €

      die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €

 


§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

      zinslose Kredite auf 0 €

      verzinste Kredite auf      1.268.548 €

      zusammen auf 1.268.548 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 425.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 256.000 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

1.       Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

      Betriebszweig Wasserversorgung   0 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.051.000 €

      zusammen auf 1.051.000 €

 

2.       Kredite zur Liquiditätssicherung

      Betriebszweig Wasserversorgung   100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 400.000 €

      zusammen auf 500.000 €

 

3.       Verpflichtungsermächtigungen

      Betriebszweig Wasserversorgung   0 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 0 €

 

      darunter:

            Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen

            Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

            aufgenommen werden müssen 0 €

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                     285 v. H.

    

-     Grundsteuer B auf          338 v. H.

    

-      Gewerbesteuer auf                   352 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-          für den ersten Hund     48 €

 

-          für den zweiten Hund     84 €

 

-          für jeden weiteren Hunde   168 €

 

-          für gefährliche Hunde   516 €

 

§ 7

Gebühren und Beiträge

 

Die Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt festgesetzt:

 

Fremdenverkehrsbeitrag für alle Ortsbezirke

 

Der Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:

 

-          in Gruppe I 1,35 %

 

-          in Gruppe II 0,95 %

 

-          in Gruppe III 0,67 %

 

-          in Gruppe IV 0,54 %

 

-          in Gruppe V 0,40 %

 

a)                  Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

b)                  Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

c)                  Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.

 

 

§ 8

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2009 betrug 25.002.034,64 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt 22.505.442,64 € und zum 31.12.2011 20.433.877,64 €.

 

 

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 

Remagen, 06. Dezember 2010

gez.

Herbert Georgi

Bürgermeister

 

 


Protokoll:

Der Produkthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aus den Wortbeiträgen gehen diverse Einzelanträge hervor, über die der Vorsitzende zunächst getrennt abstimmen lässt.

 

Es ergehen nachstehende