Sitzung: 06.12.2010 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 6
Vorlage: 0337/2010
Beschlüsse:
- Dem
Antrag der FBL-Fraktion, den städtischen Energiezuschuss für das Alte
Jugendheim so lange unter Vorbehalt zu setzen, bis die Verwaltung eine
umsetzbare Lösung vorgestellt hat, wird einvernehmlich nicht gefolgt, als
der Vorsitzende auf die vertragliche Bindung hinsichtlich der
Zuschussgewährung hinweist .Die Angelegenheit soll aber in einer der
ersten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses im Jahr 2011 beraten
werden.
Ratsmitglied Plewa hat an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Gemeindeordnung nicht teilgenommen und hatte den Sitzungstisch verlassen.
- Einstimmig
wird beschlossen, den Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Remagen I in Höhe
der der Stadt zufließenden Einnahmen aus der Jagdverpachtung
(7.000,00 €) zu sperren, bis die Jagdgenossenschaft nachweist, dass
sie diese Mittel für konkrete Maßnahmen (Wegeausbau) in 2011 tatsächlich
benötigt. Die Angelegenheit soll in
einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen beraten
werden.
- Der
Sperrung der Haushaltsmittel für die Sanierung des Hausmeistergebäudes der
Grundschule Oberwinter wird einstimmig zugestimmt. Die Sperre soll so
lange aufrecht erhalten werden, bis konkrete Vorstellungen und Pläne
unterbreitet werden, wie die Nutzung des Gebäudes aussehen soll.
- Bei
4 Stimmenthaltungen wird einstimmig beschlossen, die Mittel für die
Neuanschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof zu sperren. Die Verwaltung
wird aufgefordert, stichhaltige Begründungen für die Notwendigkeit einer
Neuanschaffung zu liefern.
- Zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zusätzliche Haushaltsmittel für
Energiemaßnahmen in den Haushalt einzustellen, erklärt der Vorsitzende,
dass die erforderlichen Ausgaben derzeit nicht bezifferbar sind. Zunächst
müsse der neu eingestellte Gebäudemanager den Bedarf konkret ermitteln.
Dem Rat bliebe es unbenommen, im Laufe des nächsten Jahres erforderliche
Mittel über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
- Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Haushaltsmittel für das
Bebauungsplanverfahren „Alter Garten“ zu streichen, wird gegen 3
Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
- Der
Antrag der WGR-Fraktion, auf die Erhöhung der Grundsteuer A und B zu
verzichten, wird gegen 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
- Der Antrag der Wählergruppe den Jagdpachtvertrag der Eigenjagd dahingehend neu zu verhandeln, dass der Pächter künftig die Umsatzsteuer zu übernehmen hat, wird gegen 6 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nach schriftlicher Auskunft des Finanzamtes keine Umsatzsteuerpflicht besteht. (Anmerkung: Das Schreiben des Finanzamtes ist als Anlage beigefügt.)
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder 28+1
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Stimmenthaltungen: 0
Damit ist die Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Sie hat nachstehenden
Wortlaut:
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT
REMAGEN
FÜR
DAS
HAUSHALTSJAHR 2011
vom 06.Dezember 2010
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als
Aufsichtsbehörde vom
Az. hiermit
öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der
Gesamtbetrag der Erträge auf 20.038.842
€
der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.110.407
€
der
Jahresfehlbedarf auf 2.071.565 €
- im Finanzhaushalt
die
ordentlichen Einzahlungen auf 18.293.912 €
die
ordentlichen Auszahlungen auf 19.270.168 €
der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -
976.256 €
die
außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die
außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0
€
die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 1.564.705
€
die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 2.833.253
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf - 1.268.548 €
die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 2.981.341
€
die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 736.537
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 2.244.804 €
der
Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 22.839.958
€
der
Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 22.839.958
€
die
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €
§ 2
Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose
Kredite auf 0 €
verzinste
Kredite auf 1.268.548 €
zusammen
auf 1.268.548 €
§ 3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 425.000 €.
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
256.000 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die
nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO),
werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig
Wasserversorgung 0 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 1.051.000 €
zusammen
auf 1.051.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
Betriebszweig
Wasserversorgung 100.000 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 400.000 €
zusammen
auf 500.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig
Wasserversorgung 0 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 0 €
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite
aufgenommen
werden müssen 0 €
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 285 v. H.
- Grundsteuer
B auf 338
v. H.
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 48 €
-
für den zweiten Hund 84 €
-
für jeden weiteren Hunde
168 €
-
für gefährliche Hunde 516 €
§ 7
Gebühren und Beiträge
Die Sätze für den
Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt
festgesetzt:
Fremdenverkehrsbeitrag für
alle Ortsbezirke
Der Zuschlag vom
Gewerbeertrag beträgt:
-
in Gruppe I 1,35 %
-
in Gruppe II 0,95 %
-
in Gruppe III 0,67 %
-
in Gruppe IV 0,54 %
-
in Gruppe V 0,40 %
a)
Pflichtige in den
Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden
mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,
b)
Pflichtige im Ortsbezirk
Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,
c)
Pflichtige in den
Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil
Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.
§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2009 betrug 25.002.034,64 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2010 beträgt 22.505.442,64 € und zum 31.12.2011
20.433.877,64 €.
§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der
Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Remagen, 06. Dezember 2010
gez.
Herbert Georgi
Bürgermeister
Protokoll:
Der Produkthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Aus den Wortbeiträgen gehen diverse Einzelanträge hervor, über die der Vorsitzende zunächst getrennt abstimmen lässt.
Es ergehen nachstehende