Protokoll:

Herr Willeke fragt nach, ob es seitens des Eigentümers des VDK-Heimes über die neue Zufahrt neueste Erkenntnisse gibt.

Die Betriebsführerin erläuterte, dass es zurzeit keine neuen Erkenntnisse gibt. Das zuständige Ing.-Büro ist zwecks Kostenermittlung weiterhin in der Planphase.

 

Herr Olef sprach das beendete Bauvorhaben Regenüberlauf Am Werthplatz (Sportplatz) an. Das erstellte unterirdische Bauwerk wurde nicht optimal an das vorhandene Gelände angepasst. Die jetzige Lage des Schachtes ist höher als vor der Baumaßnahme. Zur Abgrenzung sollte hier anstelle einer geplanten Zaunanlage, Leitplanken installiert werden.

 

Die Betriebsführerin erläuterte das Bauvorhaben wie folgt:

 

Die Höhe des Regenüberlaufes richtete sich ausschließlich nach den vorhandenen bestehenden Kanalsohlen bzw. an der Höhe des Unkelbaches. Maßgebend ist die bestehende Bachbettsohle des Unkelbaches für den Einlauf des Regenüberlaufs aus dem RÜ. Zwischen der bestehenden Bachbettsohle und der Höhe des Kanals im RÜ ist lediglich eine Höhendifferenz von 12 cm. Zusätzlich ist im RÜ wegen der Rückhaltung der Schwebestoffe eine Kulissentauchwand erforderlich. Zwischen Oberkante Kulissentauchwand und Unterkante Betondecke ist lediglich eine freie Höhe von ca. 50 cm um Wartungsarbeiten durchführen zu können. Die lichte Höhe im Schacht ist so gewählt, dass zwischen Kanalsohle und Deckenhöhe an der ungünstigsten Stelle ca. 1,15 m verbleiben. Eine weitere Absenkung der Deckenhöhe wäre nicht vertretbar gewesen, da für Wartungs- und Reinigungsarbeiten im Betrieb der Platzbedarf erforderlich ist.

 

Die Betriebsführerin hat am 18.11.2010 mit dem Ing.-Büro SAG, Herr Stegh, gesprochen. Eine Einzäunung war in der Ausschreibung nicht vorgesehen und ist auch nicht geplant. Die Abschrägung soll durch das Auftragen von Boden dem Gelände angepasst werden.

 

Herr Olef bat um Überprüfung des erneuerten Straßenbelages vor dem neuen Regenüberlaufbecken In der Mühlenwiese, da die Teerdecke schlecht ausgeführt wurde.

 

Die Betriebsführerin wird dieses mit dem Ing.-Büro abklären. Es erfolgt nur eine Abnahme bei ordnungsgemäßer Ausführung.

Herr Willeke sprach die generelle Termingestaltung bei der Fertigstellung der Baumaßnahmen an. Hier gäbe es öfter Verzögerung gegenüber der Planvorstellung. Die Betriebsführerin erläuterte, dass in Absprache mit dem Werkausschuss bisher auf Vertragsstrafen bei der Bauzeitenvergabe verzichtet wurde, da dieses sich eventuell auf den Angebotspreis niederschlagen könnte.

 

Bei der Vergabe einer Baumaßnahme in 2011 sollte dieses als Musterprojekt praktiziert werden.