Sitzung: 29.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, an Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis siebzehn Jahren aus Hartz-IV-Familien für die Dauer der Sommerferien 2011 kostenlose Eintrittskarten auszugeben. Nach Abschluss der Saison soll der Einnahme-Ausfall ermittelt und dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden, der dann über die Vorgehensweise ab dem Jahr 2012 und Folgejahre entscheiden wird.
Protokoll:
Die CDU-Fraktion stellt mit
Schreiben vom 17.11.2010 nachstehenden Antrag:
„Die Situation der Bezieher
von Hartz-IV-Familien ist in den letzten Monaten wiederholt - unter anderem im
Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelsätze um 5,00 Euro und der Frage der
Einführung einer Familiencard für den Eintritt in öffentliche Einrichtungen -
diskutiert worden.
Unabhängig von der Frage, wie
diese Dinge bundesweit entschieden worden sind oder in Zukunft entschieden
werden, dürfte feststehen, dass die Bezieher von Hartz-IV sich keine
aufwändigen Urlaubsfahrten während der Sommerferien leisten können. Die
CDU-Fraktion stellt daher den Antrag, den Kindern und Jugendlichen aus diesen
Familien während der Sommerferien durch die Ausgabe von Freitickets den Besuch
des Remagener Allwetterbades zu ermöglichen.
Nach Auskunft der
Sozialverwaltung handelt sich um insgesamt 163 Kinder und Jugendliche in der
Altersgruppe von sechs bis 17 Jahren. Für die unter sechsjährigen Kinder ist
der Eintritt ohnehin frei. Wir gehen davon aus, dass nur ein geringer Teil aus
dieser Personengruppe bisher regelmäßig während der Ferien das Schwimmbad
besucht hat. Der zu erwartende Einnahmeausfall dürfte sich daher in engen
Grenzen halten. Dennoch regen wir an, nach der Saison eine Auswertung vorzunehmen,
um festzustellen, ob und in welcher Höhe es im Vergleich zu den Vorjahren bei
Jugendlichen zu Einnahmeausfällen gekommen ist.
Auf dieser Grundlage könnte
der Haupt- und Finanzausschuss dann die Vorgehensweise für 2012 und die
Folgejahre entscheiden.“
Nach kurzer Beratung ergeht folgender