Sitzung: 19.01.2011 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ortsbeirat
beschließt das Ausbauprogramm in der vorgestellten und vorliegenden Form
(Lageplan Planung) vom 19.10.2010. Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der
Fahrbahn sowie beidseitiger Gehweganlagen. Die Fahrbahn weist nach dem Ausbau
eine Breite von 5,5 m, die Gehwege eine Breite von jeweils ca. 1,5 m auf. Des
Weiteren wird die Straßenbeleuchtungs- und die Entwässerungseinrichtung
erneuert.
Protokoll:
Der Ortsvorsteher gab zunächst einen Überblick über den bisherigen Ablauf. So beauftragte der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 20.04.2010 die Planung, welche am 23.09.2010 in einer ersten Anliegerversammlung in Bandorf vorgestellt wurde. Die dabei vorgetragenen Wünsche der Anlieger wurden in verschiedenen Varianten übernommen und den Anliegern in einer weiteren Versammlung am 10.11.2010 im Remagener Rathaus vorgestellt. Auch hier wurden seitens der Anlieger weitere Änderungsvorschläge in die Planung eingebracht.
Dem Ortsbeirat wurden in seiner
letzten Sitzung am 10.11.2010 in nichtöffentlicher Sitzung nochmals alle dann
insgesamt 7 Varianten und Alternativen durch das beauftragte Planungsbüro
erläutert. Die weitere Beratung erfolgte zunächst in den Fraktionen. Der
Stadtrat bewilligte mit Beschluss vom 06.12.2010 die notwendigen
Haushaltsmittel für das Jahr 2011.
In ihren anschließenden
Redebeiträgen waren sich alle im Ortsbeirat vertretenen Parteien und
Gruppierungen dahingehend einig, dass die ursprünglich vorgetragene Fassung die
beste Lösung darstellt. Zwar konnten durch die in den beiden
Anliegerversammlungen vorgetragenen Vorschlägen geringe Potenziale für
mögliche Kosteneinsparungen herausgearbeitet werden, diese gingen jedoch
sämtlich zu Lasten eines erheblichen Qualitätsverlustes. Die Fortführung eines
einheitlichen Straßenbildes war den Beiratsmitgliedern ein großes Anliegen. In
einem möglichen Wegfall der Gehwege wurde ein Sicherheitsrisiko gesehen.
Schließlich konnten sich die Anwohner nicht über eine einheitliche Regelung
bezüglich des Ankaufs eventueller Restflächen einigen, so dass nach
einheitlicher Meinung der zu Beginn des Planungsprozesses vorgestellte
„Vollausbau“ die beste Variante darstellte.