Protokoll:

 

a) Mitteilungen

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Hochwasser an der Rheinpromenade keine gravierenden Schäden hinterlassen hat. Lediglich die Fugen der Pflaster- und Asphaltflächen müssen neu verfüllt werden. Ferner muss die wassergebundene Decke unterhalb der Baumreihen komplett überarbeitet werden, d.h. es muss neues Granulat  aufgebracht, verteilt und abgewalzt werden. Die Straßenleuchten sind alle in Funktion und haben keinerlei Schäden erlitten. Ob die Effektbeleuchtung Schaden erlitten hat, muss noch ausprobiert werden. Zum Schutz der Anlagen wurden diese vor dem Hochwasser außer Betrieb genommen und bisher aus Sicherheitsgründen noch nicht wieder angeschaltet.

 

Angefragt wird in diesem Zusammenhang, warum die Ruhebänke nicht vor Eintritt des Hochwassers entfernt wurden.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Die Bänke im sanierten Teil der Rheinpromenade nehmen aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit durch das Hochwasser keinen Schaden.)

 

 

b) Anfragen

 

Angefragt wird, ob die an der Einmündung der K 41 in die B 9 abgelagerten Basaltsteine von der Uferböschung des Rheins abgetragen wurden, weil dort das Geländer erneuert wird. Der Vorsitzende sagt eine Beantwortung in der Niederschrift zu.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Bei den Steinen handelt es sich um die abgebrochene Mauerkrone. Die neue Mauerkrone wird in Stahlbeton hergestellt zur Aufnahme des neuen Geländers. Die Basaltsteine gehen laut Ausschreibung vom Landesbetrieb Mobilität, Cochem, in das Eigentum der Baufirma über.)