Mitteilungen:

 

Gisbert Bachem weist auf die mit den Sitzungsunterlagen versandten Kostenaufstellungen zum Neubau des Bauhofs und der Rheinpromenade hin.

 

 

Anfragen:

 

Es liegt eine schriftliche Anfrage von Ausschussmitglied Reinhold Langen zum Thema „Rheinpromenade – Fugen und wassergebundene Decke“ vor. Diese hat folgende Fragen zum Inhalt:

 

  1. Welche Schadensbeseitigungsmaßnahmen sind angesichts der aktuellen Schadensfeststellung konkret geplant? Ist insbesondere der Austausch der wassergebundenen Decke vorgesehen?
  2. Welche Gesamtkosten ergeben sich voraussichtlich/tatsächlich durch die von der Verwaltung nun erwähnten Schäden? Gibt es schon einen Kostenvoranschlag?
  3. Wer kommt für die Schadensregulierung auf? Liegt ein Planungsfehler oder Ausführungsfehler vor, so dass Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können?
  4. Ist künftig bei wiederkehrendem Hochwasser erneut mit Schäden zu rechnen?

 

 

Der Vorsitzende begrüßt zu dieser Anfrage Herrn Gräfe von der bauausführenden Firma der zu der Frage nach den Ausführungsfehler Stellung nehmen soll.

 

Lorenz Denn äußert gegen diese Vorgehensweise grundsätzliche Bedenken, da Herr Gräfe als Bauausführender befangen ist. Er bittet um Abstimmung, ob Herrn Gräfe das Wort erteilt werden sollte. Die Ausschussmitglieder sprechen sich mehrheitlich bei drei Gegenstimmen dafür aus, Herrn Gräfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Gräfe führt aus, dass er gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses die wassergebundene Decke mit dem Material „Gelsenroth“ hergestellt habe. Das gelieferte Material wurde seinerzeit mittels Prüfzeugnis geprüft. Er habe damals Bedenken hinsichtlich der Materialauswahl geäußert, da eine Nachlieferung zeitaufwändig und teuer sei. Der jetzige Zustand der wassergebundenen Decke sei seiner Meinung nach auf ungünstigen Wasserstand beim letzten Hochwasser zurückzuführen.

 

 

Darüber hinaus beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

zu 1.       Die Pflasterfugen sind partiell nachzufugen. Dies kann über den Bauhof erfolgen. Bei der wassergebundenen Decke muss fehlendes Material ergänzt und diese komplett abgewalzt werden. Hierzu bedarf es einer Fräse um den Untergrund vor dem Aufbringen und Abwalzen des neuen Materials „aufzureißen“. Dadurch wird ein(e) Verbund/Verzahnung des neu aufgebrachten Materials mit dem Untergrund gewährleistet. Diese Arbeiten können nicht durch den Bauhof erfolgen, da wir keine entsprechende Fräse besitzen. Die Arbeiten sollten während der Gewährleistungszeit durch die Firma Gräfe ausgeführt werden.

zu 2.       Das Nachsanden der Pflasterfugen beschränkt sich auf rd. 300 Euro Materialkosten. Zur Regulierung der wassergebundenen Decke liegt ein Angebot der Firma Gräfe über 2.000 Euro bei Verwendung von „Müller Kalk“ und 2.500 Euro bei Verwendung von „Gelsenroth“ (ursprünglich verwendetes Material) vor.

zu 3.       Die Kosten für die Unterhaltungsmaßnahmen übernimmt die Stadt. Einen Planungsfehler sehen wir hier nicht, da die Thematik „wassergebundene Decke im Hochwasser“ ausführlich im Fachausschuss diskutiert wurde und die Herstellung mit dem Material „Gelsenroth“ von der Stadt vorgegeben wurde.

zu 4.         Schäden durch Hochwassereinflüsse sind auch in Zukunft nicht auszuschließen. Dies wurde auch in mehreren Vorstellungen im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss immer wieder betont, insbesondere mit Blick auf die wassergebundene Decke.