Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, mit Herrn Walter Möhren einen Vorfinanzierungsvertrag bezüglich der erstmaligen Herstellung eines Teilstückes des Westerwaldweges abzuschließen. Die exakte Abgrenzung des herzustellenden Bereiches erfolgt durch die Festsetzung des Bauprogramms.

 

Ratsmitglied Müller hat sich an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht beteiligt.


Sachverhalt:

Walter Möhren hat die Grundstücke in der Gemarkung Oberwinter, Flur 7, Flurstücke 396/4 und 396/5 (Westerwaldweg 13 – 15) erworben und bebaut diese zur Zeit mit einem Einfamilienwohnhaus. Da im Bereich der Grundstücke die Straße noch nicht erstmalig hergestellt ist, bot Walter Möhren an, den Straßenbau dort im Jahr 2011 durchzuführen. Die Stadt wird den übrigen Straßenverlauf im Jahr 2012, spätestens im Jahr 2013 komplettieren. Im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertrags wird der Erschließungsträger die Kosten des 1. Bauabschnittes zunächst übernehmen. Nach Abschluss der kompletten Bauarbeiten werden ihm diese erstattet, wobei anteilige Erschließungsbeiträge verrechnet werden. Der Ortsbeirat Oberwinter hat dem Vorhaben zugestimmt. Der Vorfinanzierungsvertrag liegt allen Ratsmitgliedern in Kopie vor.

 

Herr Bachem stellt anhand eines Lageplanes die Fläche dar, die vom Vorfinanzierungsvertrag betroffen ist. Da noch keine konkrete Planung vorliegt, könne die Höhe der Kosten noch nicht beziffert werden. Sobald in den Folgejahren der Ausbau des übrigen Straßenverlaufs durch die Stadt erfolgt ist, wird die Maßnahme unter Einbeziehung der jetzt in Rede stehenden Fläche als Erschließungsmaßnahme abgerechnet. Dem Ortsbeirat wird die komplette Planung vorgelegt. Ebenfalls wird noch eine Information der Anlieger über die Ausbauart erfolgen.

 

Einige Ratsmitglieder lehnen den Antrag ab, da ihres Erachtens kein öffentliches Interesse für die geplante Herstellung des Westerwaldweges besteht.