Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für die einzelnen Friedhöfe sollen konkrete Vorschläge zur Anlage von Rasengrabstätten bzw. Urnenstelen (Oberwinter) ausgearbeitet und den Ortsbeiräten zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Anschließend soll eine Beratung und Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage und macht noch einmal deutlich, dass die geschilderten Alternativen für die Stadt nicht kostengünstiger sind, sondern im Einzelfall  lediglich ein sozialeres Angebot für die Bürger darstellen können. Ergänzend teilt er mit, dass die islamischen Grabstätten inzwischen zur Verfügung stehen und der Beirat für Migration und Integration informiert wurde. Bisher haben noch keine islamischen Begräbnisse stattgefunden..

Festgestellt wurde, dass sich innerhalb der letzten drei Jahre das Verhältnis der Körperbestattungen zu den Urnenbestattungen umgekehrt hat (1:3). Für Urnenbestattungen stehen Urnenreihengräber und Urnenkaufgräber zur Verfügung.  Würde man künftig Urnenstelen anbieten, könnte dies zu einer Gebühr von ca. 500,00 € plus den üblichen Nebenkosten erfolgen. Deutlich günstiger für die Stadt wäre die Anlage von Rasengrabstätten mit einer zentralen Gedenkstätte. Diese Flächen wären in der Unterhaltung wesentlich einfacher zu handhaben. Alle möglichen Bestattungsformen führen allerdings – wie in der Anlage zu TOP 5 der Sitzung vom 13.09.2010 geschildert – zu einem weiteren Defizit.

 

Bürgermeister Georgi schlägt vor, die Angelegenheit zur Beratung an die Ortsbeiräte zu geben, da auf jedem Friedhof der einzelnen Ortsteile andere Voraussetzungen herrschen.

 

Als mögliche Bestattungsform für Körper- und Urnenbestattungen kommen Rasengrabstätten in Frage, entweder mit einer zentralen Gedenkstätte oder mit Gedenkplatten an der einzelnen Grabstätte. Eine weitere Möglichkeit für Urnenbestattungen sind Urnenstelen.

 

Nach dem Sachvortrag des Vorsitzenden präsentiert Herr Heuser über Laptop einige Fotos über diese Bestattungsmöglichkeiten, u.a. die Ruhestätte „unter den Bäumen“ auf dem Sinziger Friedhof.

 

Ausschussmitglied Wießmann erklärt, dass sowohl Bestattungen unter den Bäumen nach dem Sinziger Modell als auch Rasenflächen mit eingelassenen Grabplatten ihre Zustimmung finden. Die Voraussetzungen hierfür wären auf den meisten städtischen Friedhöfen gegeben. Ausschussmitglied Matthias erklärt, dass in Oberwinter solche Flächen eher nicht zur Verfügung stehen. Hier seien Stelen vorzuziehen. Das Thema ist bereits Gegenstand von Beratungen im Ortsbeirat.

 

Ausschussmitglied Kreienmeier schlägt die Einrichtung eines Bestattungswaldes vor. Bundesweit gebe es zwei Firmen, zum einen die Friedwald GmbH, zum anderen die Firma Ruheforst. Die Firmen sind bereit, ihre Modelle kostenfrei im Ausschuss vorzustellen. Diesen Vorschlag erhebt sie zum Antrag. Ferner gibt sie an, dass mit einem Bestattungswald Erlöse von bis zu 1.000,00 €/ha zu erzielen seien. Derzeit liegt der Erlös im Rahmen der Forstwirtschaft zwischen 50,00 € und 100,00 €/ha. Die Größe für einen Bestattungswald erfordert eine Fläche von ca. 30 ha.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass Bad Breisig für den dortigen Friedwald Investitionen von rd. 150.000,00 € getätigt hat und der dortige Förster etwa 50 % seiner Arbeitszeit mit der Betreuung des Bestattungswaldes beschäftigt ist. (Anmerkung der Verwaltung: Die Anlage in Bad Breisig ist betriebswirtschaftlich defizitär, da die momentan hohen liquiden Zuflüsse an den Finanzhaushalt durch den Verkauf von Grabstätten auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren aufzuteilen und mit den in dieser Zeit entstehenden Aufwendungen zu verrechnen sind. Dieser Ertrag wird im Ergebnishaushalt jährlich vereinnahmt. Zum Beispiel: bei einem Verkauf in 2011 in Höhe von 100.000,00 EUR werden im Ergebnishaushalt 2011  2.000,00 EUR -100.000 EUR geteilt durch 50 Jahre – vereinnahmt. Im Übrigen gibt er zu bedenken, dass sich die ohnehin nicht allzu große städtische Waldfläche im Bereich des Reisbergs für die vielen Erholungssuchenden zusätzlich verringert.

 

Ausschussmitglied Müller ist der Auffassung, dass man auf die vorhandenen Friedhofsflächen zurückgreifen sollte. Bei Rasengrabstätten sollte auf eine zentrale Gedenkstätte verzichtet werden. Sie befürwortet eine persönliche Anlaufstelle für Angehörige. An der Grabstätte sollten Gedenktafeln zugelassen werden, an der auch Grabschmuck niedergelegt werden kann.

 

Nach eingehender Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag der WGR-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend ergeht nachstehender