Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt der geplanten Änderung des Bebauungsplanes zu.


Die in Kripp ansässige Firma Vito-Irmen beabsichtigt den an der Mittelstraße bestehenden Betrieb teilweise in das Gewerbegebiet zu verlagern. Hierzu werden im südwestlichen Areal rund um die Gasübergabestation von der Stadt die für die Umsiedlung benötigten Flächen erworben.

 

Der Betrieb ist auf Grund der vorgesehenen Menge zu verarbeitender lösemittelhaltiger Stoffe unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen als Industriebetrieb einzustufen. Nach den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre er damit bisher im Gewerbegebiet III/IV unzulässig, da dort ausschließlich Gewerbegebietsflächen festgesetzt sind.

 

Um die Ansiedlung des Betriebes im Remagener Gewerbegebiet dennoch zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes - nur bezogen auf die künftigen Betriebsflächen - entsprechend geändert und ein Industriegebiet ausgewiesen werden. Eine damit einhergehende Beeinträchtigung der umgebenden Bebauung ist nicht zu befürchten. Zum einen grenzen bereits unmittelbar an den heutigen Standort zwischen Mittelstraße und Batterieweg weitgehend störungsfrei Wohngebäude an, anderseits gehen von dem Betrieb selbst keine Einflüsse wie Schall, Geruch oder Erschütterungen aus, die sich erheblich belästigend auf die Umgebung auswirken könnten. Die durch die Verwendung der lösemittelhaltigen Stoffe entstehende Abluft wird - wie am bestehenden Standort auch - in einem Hochofen gereinigt und dann schadstofffrei abgegeben. Die zulässigen Emissionswerte gelten unverändert weiter.

 

Mit der Ansiedlung verbunden ist die Verlagerung eines Wirtschaftsweges sowie die Neuordnung der Flächen für die Gasübergabestation. Mit dem Betreiber dieser Einrichtung wurden bereits positive Vorgespräche geführt, so dass von hier keine Bedenken zu erwarten sind.

 

Der Stadtrat beschloss mit Sitzung vom 02.06.2009, das Änderungsverfahren einzuleiten und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren.

 

Der Ortsbeirat Kripp hat sich in seiner letzten Sitzung gleichfalls mit dem Änderungsverfahren befasst und folgenden Fragenkatalog erstellt, der zurzeit von der Verwaltung bearbeitet wird.

 

  1. Was ist mit der Zeit nach „Vito-Irmen“
  2. Welche Nutzung wird zugelassen
  3. Welche Emission sind zu erwarten
  4. Ist eine Umwandlung/Rückwandlung möglich

 

Vorab nimmt Gisbert Bachem hierzu wie folgt Stellung: Für den Fall, dass Vito-Irmen das Grundstück nach der Bebauungsplanänderung an einen Dritten veräußert und die Stadt Remagen beabsichtigt, eine Rückumwandlung in ein GE-Gebiet vorzunehmen, könnten eventuelle Regressansprüche auf die Stadt zukommen. Um das auszuschließen, muss mit dem jetzigen Vertragspartner Vito-Irmen eine entsprechende Regelung vereinbart werden. In welcher Form dies erfolgt, wird zurzeit geprüft.

 

Auf die Frage, ob andere Gewerbetreibende aus dem GE-Gebiet Ansprüche ableiten können, teilt Gisbert Bachem mit, dass die Planungshoheit grundsätzlich bei der Stadt liegt. Änderungen eines Bebauungsplanes bedürfen eines Beschlusses der städtischen Gremien. Eine Rückumwandlung in ein „GE-Gebiet“ ist demnach jederzeit wieder möglich. Ansprüche Dritter auf Bebauungsplanänderung bestehen aber nicht.

 

Dr. Peter Wyborny beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes, da er zunächst das Emissionsgutachten einsehen möchte. Dieser Antrag wird bei einer Gegenstimme abgelehnt.