Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt einer Umwidmung der Haushaltsmittel  i.H.v. 105.000,-- € für die geplante Maßnahme „Neubau einer 5-zügigen Kindertagesstätte Heinrich-Böll-Straße“ zu.


Sachverhalt:

Gemäß § 9 des Kindertagesstättengesetz Rheinland Pfalz hat das Jugendamt zu gewährleisten, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindertagesstätten zur Verfügung stehen und im Bedarfsplan festzulegen, an welchen Standorten und in welcher Art, Anzahl und Größe solche Einrichtungen vorgesehen werden sollen. Im Hinblick auf den seit dem 01.08.2010 in Rheinland Pfalz geltenden Rechtsanspruch für 2-Jährige und ab 01.08.2013 auch für Einjährige auf einen Kindergartenplatz, besteht im Bereich der Kernstadt von Remagen Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze.

Eine Zwischenlösung für die Schaffung von zwei Krippengruppen im Katholischen Kindergarten St. Martin ist an der fehlenden Zustimmung vom Bistum Trier gescheitert.

Auf der Grundlage der ermittelten Geburtenzahlen besteht in der Kernstadt Remagen für die 3- bis 6-Jährigen ein nennenswertes Defizit.

 

Es liegen bisher keine langfristigen Erfahrungswerte über die tatsächliche Inanspruchnahme des seit 01.08.2010 geltenden Rechtsanspruchs für 2-Jährige vor. Von einem Bedarf zwischen 60 und 80 % ist jedoch auszugehen. Mit zunehmender Etablierung des Angebots ist eine weitere Steigerung von Krippenplätzen nicht auszuschließen. Mit dem Rechtsanspruch für die Einjährigen käme ab 2013 bei einer geschätzten Inanspruchnahme von 35 % ein weiterer Bedarf von ca. 20 U3-Plätzen hinzu.

 

Nach den Berechnungen der Kreisverwaltung ist daher der Bau eines Fünf-Gruppen-Kindergartens für die Kernstadt erforderlich, um den Rechtsanspruch der 1- bis 6-Jährigen abzudecken. Aktuelle Zahlen werden dem Jugendhilfeausschuss des Kreises am 02. Mai vorgelegt.

Im Haushalt 2011 sind 200.000,-- € für den ursprünglich vorgesehenen Umbau des Kindergartens St. Martin enthalten. Wie bereits erwähnt, kommt eine Erweiterung des Kindergartens St. Martin nicht in Frage. In den 200.000,--€ waren 95.000,-- € Landeszuschüsse eingerechnet, so dass die Nettobelastung für den städtischen Haushalt 105.000,-- € beträgt.

 

Es ist daher vorgesehen, in der Heinrich-Böll-Straße auf den noch vorhandenen städtischen Grundstücken eine neue Kindertagesstätte zu errichten, wobei über die Standortfrage – so der Vorsitzende – in der Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 21.06.2011 nochmals gesprochen werden soll.

 

Die vorgenannten Haushaltsmittel sollen daher für Planungskosten verwendet werden, so dass - nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel - mit dem Neubau der Kindertagesstätte in 2012 begonnen werden kann.