Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den vorliegenden Erschließungsvertrag mit der Fa. Karst unter Berücksichtigung nachstehender Textergänzung abzuschließen:

 

§ 10

 

Sicherheitsleistungen

 

  1. Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger ergebenden Verpflichtungen leistet dieser Sicherheit in Höhe der von dem Erschließungsträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschätzten Kosten durch Übergabe einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 130.000,00 €, in Worten: einhundertdreißigtausend Euro, eines der Aufsicht der BAFin unterliegenden Kreditinstituts. Die Bürgschaft wird durch die Stadt in Teilbeträgen von 30 % der Bürgschaftssumme freigegeben. Bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der Bürgschaftssumme nach Satz 1.
  2. Nach Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der abgerechneten Baukosten vorzulegen. Nach Eingang der Gewährleistungs-bürgschaft bei der Stadt wird die Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgegeben.

Sachverhalt:

Eine überarbeitete Fassung des Erschließungsvertrages hatten alle Ratsmitglieder mit der Niederschrift über die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 15.08.2011 erhalten.

 

Eine weitere Änderung soll in § 10 des Vertrages erfolgen.