Sitzung: 17.10.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0481/2011
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den vorliegenden Erschließungsvertrag mit der Fa. Karst unter Berücksichtigung nachstehender Textergänzung abzuschließen:
§ 10
Sicherheitsleistungen
- Zur
Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Erschließungsträger
ergebenden Verpflichtungen leistet dieser Sicherheit in Höhe der von dem
Erschließungsträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschätzten
Kosten durch Übergabe einer unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 130.000,00 €, in Worten: einhundertdreißigtausend Euro, eines
der Aufsicht der BAFin unterliegenden Kreditinstituts. Die
Bürgschaft wird durch die Stadt in Teilbeträgen von 30 % der
Bürgschaftssumme freigegeben. Bis zur Vorlage der
Gewährleistungsbürgschaft erfolgen die Freigaben höchstens bis zu 90 % der
Bürgschaftssumme nach Satz 1.
- Nach
Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist
eine unbefristete Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der
abgerechneten Baukosten vorzulegen. Nach Eingang der
Gewährleistungs-bürgschaft bei der Stadt wird die
Vertragserfüllungsbürgschaft zurückgegeben.
Sachverhalt:
Eine überarbeitete Fassung des Erschließungsvertrages hatten alle Ratsmitglieder mit der Niederschrift über die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 15.08.2011 erhalten.
Eine weitere Änderung soll in § 10 des Vertrages erfolgen.