Protokoll:

Die von der Verwaltung als Beschlussvorlage erstellte Auflistung der bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wird anerkennend zur Kenntnis genommen.

 

Herr Kremer teilt mit, dass er 2002 einen 1. Erfahrungsbericht über die Gleichstellung behinderter Menschen in der Kernstadt verfasst hat, der einige Verbesserungsvorschläge enthält, die allerdings bisher nicht umgesetzt wurden. Dieser Erfahrungsbericht ist bei der Stadtverwaltung einsehbar.

Insbesondere bemängelt er, dass bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen kein „Handicap-Qualitätsteam“ als Sachverständige hinzugezogen wird. Als Beispiel führt er die Rampe an den Einkaufsmärkten in der Goethestraße an. Der Bereich neben den vorhandenen Stufen wurde vor einiger Zeit gepflastert und erweckt so den Anschein einer Rampe, die allerdings weder für Rollstuhlfahrer noch für Kinderwagen geeignet ist und den einschlägigen Rechtsnormen widerspricht. Der Vorsitzende sagt zu, diese Information über die Bauverwaltung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler weiterzuleiten.

 

Mehrfach angesprochen wurde die Situation in der Bahnhofstraße. Dort besteht beiderseits keine Möglichkeit mit einem Rollator oder Kinderwagen die Bürgersteige zu benutzen ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Als Lösung schlägt Frau Turiaux vor, im vorderen Bereich an der Ecke Grabenstraße einen Parkplatz zu entfernen oder diesen als Behindertenparkplatz auszuweisen. So könnte der vorhandene Platz als Bürgersteig mit genutzt werden. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass gerade im Innenstadtbereich nicht genügend Parkplätze vorhanden sind und daher die Streichung von Parkplätzen gerade von Einzelhändlern und Anwohner kritisch gesehen wird. Er sagt jedoch zu, dies nochmals durch die Verwaltung prüfen zu lassen, gegebenenfalls ist auch ein Neuausbau der Straße bereits im Investitionsplan der nächsten Jahre enthalten.

 

Kontrovers diskutiert wird auch die neue Behindertentoilette in der Passage. Insbesondere Herr Kremer gibt zu bedenken, dass der Zugang nur durch einen Behindertenschlüssel möglich ist, der sehr teuer ist und hierauf nur sehr wenige Behinderte Anspruch haben. Andere wiederum begrüßen diese Regelung, zumal dieser Schlüssel bundesweit genutzt werden kann und innerhalb der Öffnungszeiten bei der Touristinformation erhältlich ist.