Beschlüsse:
Einstimmig, bei einer Enthaltung, wird beschlossen, den Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Remagen I in Höhe der der Stadt zufließenden Einnahmen aus der Jagdverpachtung (7.000,00 €) zugunsten des Hauptausschusses zu sperren.
Der Sperrung der Haushaltsmittel für die energetische
Sanierung der Grundschule Kripp und der städtischen Gebäude „In der
Wässerscheid“ zugunsten des Hauptausschusses wird einstimmig zugestimmt.
Einstimmig, bei einer Enthaltung, wird beschlossen, die Mittel für die Neuanschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof zu sperren. Die Verwaltung möge prüfen, ob es möglich ist, Fahrzeuge bei Bedarf von Remagener Unternehmern zu leihen.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, über energieeinsparende Maßnahmen im Bereich der Kulturwerkstatt zu beraten.
Den anstehenden Ausgaben zur Sanierung des Rolandsbogens wird zugestimmt, aber mit der Auflage an die Verwaltung, dem Hauptausschuss über die touristischen Perspektiven im Zusammenhang mit der Sanierung zu berichten. Vor Bewilligung des Landeszuschusses sollen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Einstimmig wird beschlossen, die Voraussetzungen für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Hierzu wird jede Fraktion ein Mitglied benennen. Unterstützt wird die Arbeitsgruppe durch die Verwaltung. Anschließend befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Thema.
Die Anträge auf Sperrung der Mittel für:
Wegekreuz „Im Wotanger“; Oedingen und
Bebauungsplan „Alter Garten“, Unkelbach
wurden zurückgezogen. Dem Vorschlag, das Wegekreuz in Eigenarbeit herzustellen, kann nicht gefolgt werden. Es handelt sich um ein Wegekreuz aus Stein, was ausschließlich in einer Fachwerkstatt durch einen Steinmetz bearbeitet und saniert werden kann. Zum Bebauungsplan „Alter Garten“ läuft das Umlegungsverfahren, so dass bereits Verpflichtungen bestehen, die eine Sperrung der Mittel nicht mehr ermöglichen.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32+1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder 27+1
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Damit ist die Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Sie hat nachstehenden
Wortlaut:
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT
REMAGEN
FÜR
DAS
HAUSHALTSJAHR 2012
vom 05.Dezember 2011
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als
Aufsichtsbehörde vom
Az. hiermit
öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der
Gesamtbetrag der Erträge auf 20.874.624 €
der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.340.056
€
der
Jahresfehlbedarf auf 1.465.432 €
- im Finanzhaushalt
die
ordentlichen Einzahlungen auf 19.076.359 €
die
ordentlichen Auszahlungen auf 19.412.956 €
der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -
336.597 €
die
außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die
außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0
€
die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 2.811.355
€
die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 4.230.100
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf - 1.418.745 €
die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 2.714.774
€
die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 959.432
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 1.755.342 €
der
Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 24.602.488
€
der
Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 24.602.488
€
die
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €
§ 2
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose
Kredite auf 0 €
verzinste
Kredite auf 1.418.745 €
zusammen
auf 1.418.745 €
§ 3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 620.000 €.
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
303.300 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die
nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO),
werden festgesetzt auf
1. Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig
Wasserversorgung 253.000 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 1.217.000 €
zusammen
auf 1.470.000 €
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
Betriebszweig
Wasserversorgung 100.000 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 400.000 €
zusammen
auf 500.000 €
3. Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig
Wasserversorgung 0 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 0 €
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite
aufgenommen
werden müssen 0 €
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 285 v. H.
- Grundsteuer
B auf 338 v. H.
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 72 €
-
für den zweiten Hund 96 €
-
für jeden weiteren Hund 168 €
-
für gefährliche Hunde 564 €
§ 7
Gebühren und Beiträge
Die Sätze für den
Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt
festgesetzt:
Fremdenverkehrsbeitrag für
alle Ortsbezirke
Der Zuschlag vom
Gewerbeertrag beträgt:
-
in Gruppe I 1,35 %
-
in Gruppe II 0,95 %
-
in Gruppe III 0,67 %
-
in Gruppe IV 0,54 %
-
in Gruppe V 0,40 %
a)
Pflichtige in den
Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden
mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,
b)
Pflichtige im Ortsbezirk
Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,
c)
Pflichtige in den
Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil
Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.
§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2010 betrug 25.286.284,09 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 23.214.719,09 € und zum 31.12.2012
21.749.287,09 €.
§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der
Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Remagen, 05. Dezember 2011
gez.
Herbert Georgi
Bürgermeister
Der Produkthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Aus den Wortbeiträgen gehen diverse Einzelanträge hervor, über die der Vorsitzende zunächst getrennt abstimmen lässt.
Es ergehen nachstehende