Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlüsse:

 

Einstimmig, bei einer Enthaltung, wird beschlossen, den Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Remagen I in Höhe der der Stadt zufließenden Einnahmen aus der Jagdverpachtung (7.000,00 €) zugunsten des Hauptausschusses zu sperren.

 

Der Sperrung der Haushaltsmittel für die energetische Sanierung der Grundschule Kripp und der städtischen Gebäude „In der Wässerscheid“ zugunsten des Hauptausschusses wird einstimmig zugestimmt.

Einstimmig, bei einer Enthaltung, wird beschlossen, die Mittel für die Neuanschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof zu sperren. Die Verwaltung möge prüfen, ob es möglich ist, Fahrzeuge bei Bedarf von Remagener Unternehmern zu leihen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, über energieeinsparende Maßnahmen im Bereich der Kulturwerkstatt zu beraten.

 

Den anstehenden Ausgaben zur Sanierung des Rolandsbogens wird zugestimmt, aber mit der Auflage an die Verwaltung, dem Hauptausschuss über die touristischen Perspektiven im Zusammenhang mit der Sanierung zu berichten. Vor Bewilligung des Landeszuschusses sollen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden.

 

Einstimmig wird beschlossen, die Voraussetzungen für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Hierzu wird jede Fraktion ein Mitglied benennen. Unterstützt wird die Arbeitsgruppe durch die Verwaltung. Anschließend befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Thema.

 

Die Anträge auf Sperrung der Mittel für:

 

Wegekreuz „Im Wotanger“; Oedingen und

Bebauungsplan „Alter Garten“, Unkelbach

 

wurden zurückgezogen. Dem Vorschlag, das Wegekreuz in Eigenarbeit herzustellen, kann nicht gefolgt werden. Es handelt sich um ein Wegekreuz aus Stein, was ausschließlich in einer Fachwerkstatt durch einen Steinmetz bearbeitet und saniert werden kann. Zum Bebauungsplan „Alter Garten“ läuft das Umlegungsverfahren, so dass bereits Verpflichtungen bestehen, die eine Sperrung der Mittel nicht mehr ermöglichen.

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:                      32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder                       27+1

Ja-Stimmen:                                                              28

Nein-Stimmen:                                                          0

Stimmenthaltungen:                                                   0


Damit ist die Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Sie hat nachstehenden Wortlaut:

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2012

vom 05.Dezember 2011

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom

Az.                    hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

  1. im Ergebnishaushalt

      der Gesamtbetrag der Erträge auf 20.874.624 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.340.056 €

      der Jahresfehlbedarf auf      1.465.432 €

 

  1. im Finanzhaushalt

      die ordentlichen Einzahlungen auf 19.076.359 €

      die ordentlichen Auszahlungen auf 19.412.956 €

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 336.597 €

 

      die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €

      die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €

      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      2.811.355 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      4.230.100 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf    - 1.418.745 €

 

      die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      2.714.774 €

      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      959.432 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      1.755.342 €

 

      der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 24.602.488 €

      der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 24.602.488 €

      die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €

 


§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

      zinslose Kredite auf 0 €

      verzinste Kredite auf      1.418.745 €

      zusammen auf 1.418.745 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 620.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 303.300 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

1.      Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

      Betriebszweig Wasserversorgung 253.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung      1.217.000 €

      zusammen auf 1.470.000 €

 

2.      Kredite zur Liquiditätssicherung

      Betriebszweig Wasserversorgung 100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung      400.000 €

      zusammen auf 500.000 €

 

3.      Verpflichtungsermächtigungen

      Betriebszweig Wasserversorgung 0 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung     0 €

 

      darunter:

            Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen

            Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

            aufgenommen werden müssen    0 €

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:

 

-      Grundsteuer A auf                 285 v. H.

    

-      Grundsteuer B auf                 338 v. H.

    

-      Gewerbesteuer auf                 352 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-          für den ersten Hund    72 €

 

-          für den zweiten Hund    96 €

 

-          für jeden weiteren Hund 168 €

 

-          für gefährliche Hunde 564 €

 

 

§ 7

Gebühren und Beiträge

 

Die Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt festgesetzt:

 

Fremdenverkehrsbeitrag für alle Ortsbezirke

 

Der Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:

 

-          in Gruppe I 1,35 %

 

-          in Gruppe II   0,95 %

 

-          in Gruppe III  0,67 %

 

-          in Gruppe IV 0,54 %

 

-          in Gruppe V  0,40 %

 

a)                  Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

b)                  Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

c)                  Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.

§ 8

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 betrug 25.286.284,09 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 23.214.719,09 € und zum 31.12.2012 21.749.287,09 €.

 

 

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 

 

 

 

 

Remagen, 05. Dezember 2011

gez.

Herbert Georgi

Bürgermeister

 

 


Der Produkthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aus den Wortbeiträgen gehen diverse Einzelanträge hervor, über die der Vorsitzende zunächst getrennt abstimmen lässt.

 

Es ergehen nachstehende