Protokoll:

Jedes Jahr läuft diese Aktion, laut OV wollen einige Orte nicht mehr mitmachen, oder ein Jahr Pause machen.

Diese Meinung kann man verstehen, wenn man am Tag nach der Säuberungsaktion an jeder Ecke wieder Tüten einer Fast Food Kette oder leere Zigarettenschachteln liegen sieht.              

Noch schlimmer ist es, wenn jemand, der noch keinen Finger für den Ort gerührt hat, einem Knüppel zwischen die Beine wirft.

Es ist schon paradox, dass man nach dem 29.2.2012 laut der Kreisverwaltung den Bach nicht mehr von Unrat befreien darf, gleichzeitig aber eine Bachrekultivierung geplant ist.

Die Frage ist doch, was ist schlimmer: eine kurze vorsichtige Störung der fragwürdig vorhandenen Lebewesen, bei der Säuberung des Baches, oder den u.U. mit Schadstoffen belasteten Unrat im Bach zu belassen.

Hierzu war der OBR der Meinung dass der OV bei der Kreisverwaltung für Unkelbach eine Sondergenehmigung beantragen sollte, da bis zum 29.2.2012 eine Bachreinigung nicht mehr zu organisieren ist. Es kann nicht sein, dass sich die Kreisverwaltung mit einem Pressebericht aus der Verantwortung für die Aktion stiehlt, obwohl den Gemeinden zuvor ein Zeitrahmen von 2 Monaten ab dem 1.3.2012 freigestellt wurde.

Der Ablauf am 14.4.2012 wird wie im Jahr 2011 sein.