Protokoll:

a) Mitteilungen

Der Vorsitzende informiert den Rat über einen Bürgerantrag von Herrn Dahlmann aus Menden, der wie folgt lautet:

 

„Der Rat der Stadt Remagen beschließt für alle öffentliche Bedienstete der Stadt Remagen wird ein Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka) mit sofortiger Wirkung ausgesprochen.“

 

Verwaltungsseitig wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, der Erlass von Bekleidungsvorschriften für städtische Bedienstete obliege ausschließlich dem Bürgermeister als Dienstvorgesetzter. Gegen die Ablehnung hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat gestellt. Auch wenn der Antrag wegen bereits fehlenden Anordnungsgrundes nur wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte, sei es für das Verfahren hilfreich, wenn der Stadtrat die Ablehnung durch die Verwaltung zustimmend zur Kenntnis nehmen würde.

 

Der Stadtrat nimmt die Entscheidung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt es im übrigen kategorisch ab, sich mit dem Thema zu befassen.

 

 

b) Anfragen

 

  1. Mit Schreiben vom 26.01.2012 legt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Anfragen vor, die aufgrund der umfangreichen Antwort der Verwaltung in die Niederschrift aufgenommen werden sollen. Sie lauten:

 

Aus aktuellem Anlass bitte ich um Beantwortung von zwei Anfragen unserer Fraktion wie folgt:

 

1. Kosten von Bauland

Hintergrund: Bisher werden in vielen Gemeinden, so auch in Remagen, die Kosten von Bauland lediglich auf die unmittelbaren Herstellungskosten bezogen. Modellrechnungen, die zunehmend auch über das Bundesinstitut für Stadtplanung und Raumordnung durchgeführt werden (Basisrechner u.a. http://www.refina-info.de/projekte/anzeige.phtml?id=3104, http://www.ils-forschung.de/down/kosten_nutzen_siedlungsentw.pdf oder http://www.eneff-stadt.info/de/news/news/details/eneffstadt-kongress-2012-zieht-zwischenbilanz/), haben gezeigt, dass ein Großteil der tatsächlichen Kosten nicht in die unmittelbaren Herstellungskosten einfließen und in Form von erhöhten Beiträgen und Gebühren von der Allgemeinheit getragen bzw. durch Rückgriff auf den allgemeinen kommunalen Haushalt den Steuerzahlern insgesamt aufgelastet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung mit Blick auf das Planungsgebiet „Alter Garten“ in Unkelbach

1.                  Welche Kosten werden bisher in die Herstellungskostenabschätzung eingerechnet? Mit welchem Ergebnis für den Quadratmeterpreis?

2.                  Welche Kosten sind durch die Planungen und abgeschlossenen Maßnahmen zur Hochwasserkontrolle in den letzten Jahren im unmittelbaren und mittelbaren Einzugsgebiet des Plangebietes angefallen? Welchen Anteil an den Kosten hat das Planungsgebiet (z.B. durch Kapazitätsfestlegungen für die geplanten/vollendeten Bauwerke/Maßnahmen unter Einbeziehung des Planungsgebietes)? Wie fließen diese Kosten in den Baulandpreis ein?

3.                  Welche unmittelbaren Kosten ergeben sich ggf. durch eine Anpassung der Leitungskapazitäten zu und von dem Planungsgebiet (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung)? Welche mittelbaren Kosten ergeben sich entsprechend oder haben sich bereits ergeben? Wie fließen diese in den Baulandpreis ein?

4.                  Welche zusätzlichen Kosten (z.B. für die Bauleitplanung, Flurbereinigung, Umlegung usw.) sind seit Beginn der Planungen (1980er Jahre) bisher entstanden? Wie fließen diese in den Baulandpreis ein?

5.                  Welche mittelbaren (sekundären und tertiären) Kosten ergeben sich aus einer geplanten Baulandausweisung? Wie verteilen sich diese Kosten auf Stadtwerke, kommunalen Haushalt, ggf. dritte Geldgeber?

6.                  Sind von der Verwaltung schon einmal die Spätfolgekosten des Baugebiets berechnet worden (wenn sich z.B. in Unkelbach insgesamt durch den demographischen Wandel die Gebühren und Beiträge bei einer zunehmend schlechteren Relation von Bewohnern zu Wohnungen und damit zu Fix- und Betriebskosten der Versorgung, deutlich erhöhen werden)?

7.                  Hat die Verwaltung Berechnungen angestellt, ob und ggf. in welcher Höhe weitere Kosten auf den städtischen Haushalt z.B. aus Zuschüssen für den ÖPNV, aus „rollenden“ Verwaltungsleistungen usw. zukommen?

8.                  Wie fügen sich die Gesamtberechnungen unter dem Strich in die Vorgaben des Baugesetzbuches zur Selbstfinanzierung von Baugebieten ein.

2. Wohnraum- und Baulandmanagement

Hintergrund: In den letzten Jahren hat Remagen eine Reihe von Neubaugebiete ausgewiesen, in deren Rahmen nahezu ausschließlich Einzelhäuser entstanden sind. Dagegen stagniert der Miet- und Eigentumswohnungsbau, und dies trotz des absehbaren Trends in naher Zukunft zu verkehrsmäßig leicht zugänglichen, barrierefreien und in unmittelbarer Nachbarschaft zur Nahversorgung gelegenem Wohnraum.

Angesichts des auch für Remagen dringlicher werdenden Themas des altersgerechten Wohnens fragen wir die Verwaltung:

1.                  Wie sieht die Verwaltung selbst das derzeitige Angebot an Mietwohnungen in Remagen? Gibt es diesbezüglich Handlungsbedarf?

2.                  Wie verhält es sich im Bereich von Eigentumswohnungen und (unter Berücksichtigung von 1.) insbesondere von barrierefreiem Wohnraum?

3.                  Wie erfolgt derzeit das Leerflächenmanagement für den Wohnbereich in Remagen? Insbesondere bitten wir um Auskunft, in welcher Weise mit Kernflächen für die Verdichtung und den Miet- bzw. Eigentumswohnungsbau umgegangen wird?

4.                  Sind beispielsweise für den Bereich der Jahnstraße Schritte unternommen worden, Eigentümer und Interessenten an einer Bebauung zusammenzuführen? Welche weiteren größeren Flächen sind noch vorhanden, die besonderer Interventionen bedürften?

5.                  Sind der Verwaltung Förderprogramme bekannt, die eine Qualitätsverbesserung des Wohnungsbestandes in der Kernstadt und den Kernen der Ortsteile unterstützen könnten? Wurde hier zuletzt die Beteiligung an einer Initiative zumindest geprüft?

 

Antwort der Verwaltung:

 

1. Kosten von Bauland

 

Folgekostenrechner sind der Verwaltung bekannt. Derartige Planungsinstrumente ermöglichen eine Abschätzung über die finanziellen Auswirkungen räumlicher Planung. So hat die Stadt Remagen im Jahr 2010 an einem bislang noch unveröffentlichten Modellprojekt "Folgekostenrechner im Praxistest" des Landes Rheinland-Pfalz teilgenommen (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz; Ministerium der Finanzen). Ziel der Studie war es, auf der Basis einer Weiterentwicklung bereits bestehender Systeme (hier: fokos bw sowie LEANkom) modellhaft die Möglichkeit einer Umsetzung für das Land Rheinland-Pfalz zu testen und die Anwendbarkeit der Systeme zu erproben.

 

zu 1.1

Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan Alter Garten wird mit Straßenbaukosten in Höhe von etwa 750.000 Euro (bei ca. 4.400 m² neu herzustellender Verkehrsfläche) sowie Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 12.000 Euro gerechnet. Verteilt auf 37.300 m² Bauland bedeutet dies einen durchschnittlichen Erschließungskostenanteil nach BauGB (nach Abzug des 10%-igen Mindestanteils der Stadt) von etwa 18,40 Euro/m².

 

zu 1.2

Bereits in der Planungsphase ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass hydraulische Probleme des Unkelbachs bekannt waren. Insoweit wurden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden bei der Bauleitplanung berücksichtigt, dass das aus dem Baugebiet abfließende Niederschlagswasser nur den Mengen entsprechen darf, die im Bestand als natürlicher Abfluss dem Bach zugeleitet werden. Folge dieser Vorgabe ist die Planung eines im Straßenraum herzustellenden Stauraumkanals.

Insoweit hat das Baugebiet "Alter Garten" zu keiner Steigerung der Kosten für den Hochwasserschutz am Unkelbach beigetragen.

 

zu 1.3

Die äußere Erschließung des Baugebiets ist bereits so bemessen, dass außerhalb des eigentlichen Baugebiets weder an den Anlagen der Wasserver- noch der Abwasserentsorgung vorgenommen werden müssen. Weitere Investitionen sind nicht erforderlich.

 

zu 1.4

Für die Ortsentwicklungsplanung und die darauf aufbauende Bauleitplanung sind der Stadt Remagen Kosten in Höhe von rund 83.000 Euro entstanden. Für die Umlegung wurden bislang rund 43.000 Euro bezahlt.

Für die Neuordnung der Grundstücke kann die Stadt den sog. Umlegungsvorteil bei den Bürgern abschöpfen. Wie hoch dieser genau sein wird, wird erst eine Bewertung der zugeteilten Baugrundstücke ergeben.

 

zu 1.5

Die Investitionskosten für das Wasserwerk betragen ca. 90.000 €. Die Hausan­schluss­kosten müssen von den Eigentümern bei Antragstellung gezahlt werden.

Die Investitionskosten für das Abwasserwerk im Leitungsnetz betragen ca. 350.000 € zuzüglich für Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze Kosten ca. 80.000 €.

Das Abwasserwerk berechnet der Stadt Remagen für die Oberflächenentwässerung der Straßen 35 % der Kosten als Straßenentwässerungsbeitrag, die wiederum zu 90% in den von den Eigentümern zu zahlenden Erschließungsbeitrag einfließen.

 

Der künftige Unterhaltungsaufwand geht zu Lasten der Eigenbetriebe. Die Kosten fließen mit in die Gebühren und Beitragskalkulation des Abwasserwerkes und den Wasserpreis ein.

 

Erhöhte Kosten ergeben sich durch den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, die aus den allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Der Einsatz moderner und intelligenter Systeme (z.B. LED-Technik) kann den Kostenansatz deutlich minimieren.

Auch die Unterhaltungsmaßnahme der Straße werden aus dem allgemeinen Steuermitteln aufgewendet; ein späterer Straßenausbau wird entsprechend der landesgesetzlichen Regelung überwiegend auf die Anlieger umgelegt.

 

Infrastrukturfolgeeinrichtungen (Schule, Kindergarten etc.) werden durch das Neubaugebiet nicht bedingt, vielmehr werden vorhandene Einrichtungen langfristiger ausgelastet.

 

In die Kosten nach 1.1 noch nicht einbezogen sind die von den Grundstückseigentümern zu zahlenden Baukostenzuschüsse (einmalige Beiträge) für den Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung (innere Erschließung).

 

zu 1.6

Der demographische Wandel wird nicht allein das neue Baugebiet betreffen. Vielmehr handelt es sich um eine gesamtstädtische bzw. gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Wann und in welcher Ausprägung der Wandel die Region und die Stadt Remagen trifft, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden.

Insoweit ist es nicht möglich, einen bestimmten Anteil einer Kostensteigerung dem Baugebiet zuzurechnen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die mit der Unterhaltung des Leitungsnetzes verbundenen Fixkosten über den tatsächlichen Verbrauch z.B. in den Wasserpreis einfließen. Aber selbst ohne Neubaugebiete bei mithin konstanten Fixkosten hätte ein Bevölkerungsrückgang grundsätzlich eine verminderte Wasserabnahme zur Folge, mit der folglich eine Preiserhöhung verbunden wäre.

 

zu 1.7

Entsprechende Berechnungen wurden nicht angestellt.

Veränderungen im ÖPNV-Netz sind mit dem Unkelbacher Neubaugebiet nicht verbunden. Das Baugebiet ist über die bestehende Linienführung angebunden. Eine Zunahme der Bevölkerung in Unkelbach kann mithin zu einer verbesserten Auslastung des ÖPNV, auch des Schülerverkehrs führen.

 

zu 1.8

Der Frage liegt ein Irrtum zugrunde, denn das BauGB fordert an keiner Stelle eine Selbstfinanzierung von Baugebieten. Vielmehr wird im Gesetz lediglich ein gemeindlicher Mindestanteil in Höhe von 10% der beitragsfähigen Kosten definiert (§129 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Auch über die §§ 11 BauGB ff ergibt sich mit der Ausnahme des Vorhaben- und Erschließungsplans keine zwingende Selbstfinanzierung; dieser hat die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens zum Ziel und kann mithin nicht mit der Entwicklung eines Wohnbaugebietes verglichen werden. Richtig ist, dass in der Aufzählung des § 11 Abs. 1 BauGB den Gemeinden auch die Möglichkeit eröffnet wird, bestimmte Kosten vollständig auf einen Vertragspartner zu übertragen, zwingend ist dies aber nicht.

 

Die vorgenannten Zahlen fließen nicht direkt in den Quadratmeterpreis für Bauland ein.

Der jeweilige Baulandpreis ist ein Marktpreis. Der beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelte Gutachterausschuss schreibt den Bodenrichtwert anhand seiner Kaufpreissammlung und der jeweiligen Marktentwicklung alle zwei Jahre fort. Letztlich bestimmt sich der Baulandpreis nach Angebot und Nachfrage.

 

2. Wohnraum- und Baulandmanagement

 

zu 2.1

Erfahrungen im Segment des Mietwohnungsbaus liegen bei der Stadt lediglich für den Bereich der "sozialhilferechtlich angemessen Wohnungen" vor.

Das Angebot an mittelgroßen Wohnungen (70-80m²) ist demnach als ausreichend anzusehen. Schwieriger gestaltet sich die Suche nach kleinen (< 45 m² ) oder großen (>90m²) Wohnungen.

Erfahrungen speziell für den Bereich altersgerechte Wohnungen liegen nicht vor.

 

zu 2.2

Eine direkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen erfolgt bei der Stadtverwaltung bislang nur in Ausnahmefällen.

 

Die von der Stadt im Baugebiet "Am Römerhof" vorgehaltenen Flächen für den Geschosswohnungsbau schienen lange Zeit unverkäuflich. Erst kurz bevor der Stadtrat sich zur Änderung der Planinhalte entschieden hatte, gingen verschiedene Nachfragen für dieses Segment ein. Die auf drei Gebäude verteilte 21 Wohneinheiten sind sämtlich belegt.

Die in Privatinitiative errichteten Eigentumswohnungen in den Objekten Rheinpromenade / Ecke Fährgasse fanden augenscheinlich ebenfalls sehr schnell einen Interessenten, wohingegen im Objekt Rheinallee / Quellenstraße offenkundig noch Wohnungen zu haben sind.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass seitens der Interessenten an Eigentumswohnungen besondere Standort- und Qualitätsanforderungen gestellt werden, eine pauschale Bewertung des Marktes nicht möglich ist.

 

zu 2.3

Ein Leerflächenmanagement in Bezug auf den Wohnungsbau existiert nicht. Die Vermittlung von Wohnraum gehört auch nicht zu den Aufgaben der Stadtverwaltung, sondern ist das Tätigkeitsfeld der Immobilienmakler.

 

zu 2.4

Für den Bereich Jahnstraße besteht der gleichnamige Bebauungsplan (10.47), der eine Innenverdichtung mit Geschosswohnungsbauten im Viertel zwischen der Marktstraße und der Jahnstraße zulässt.

Wiederholt wurden für dieses Areal in der jüngeren Vergangenheit Gespräche mit Planern und Investoren geführt, die bislang jedoch nicht zur Stellung eines Bauantrages geführt haben.

 

zu 2.5

Der Verwaltung sind verschiedene Förderprogramme bekannt. Anfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass die Stadt Remagen wegen des noch laufenden Sanierungsprogramms darin jedoch nicht aufgenommen wird.

 

An die jeweiligen Projektträger gerichtet ist das Förderprogramm "Wohnen in Orts- und Stadtkernen", mit dem unter bestimmten Voraussetzungen Bauprojekte in innerörtlichen Lagen gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen Programmen ist i.d.R. nicht möglich (Ausnahme: Bundesprogramme, KfW).

 

  1. Die SPD-Fraktion fragt an, ob der Rat Gelegenheit bekommt, den neu gestalteten Schulhof der Grundschule Remagen zu besichtigen. Der Vorsitzende erwidert, dass für den 12. Mai 2012 eine Einweihungsfeier terminiert ist, zu der der gesamte Rat eine Einladung erhält.

  2. Ratsmitglied Olef beklagt die langsame DSL-Leitung im Ortsteil Unkelbach. Es sei dringender Handlungsbedarf gegeben; einige Bewohner Unkelbachs haben bereits anklingen lassen, dass sie aus Unkelbach wegziehen wollen. Er könne kein Verständnis für das Verhalten der Telekom aufbringen, die nur als Auskunft gibt, dass die Maßnahme, eine schnellere Verbindung zu schaffen, zu teuer sei.

    Der Vorsitzende bestätigt, dass die Telekom heute wesentlich unnachgiebiger verfahre als dies noch vor zwei Jahren bei den Verhandlungen in Oedingen der Fall war. Er bittet darum, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie abzuwarten, um dann auf der Basis konkreter Zahlen weiter überlegen zu können.

  3. Die Ratsmitglieder Menacher und Keelan nehmen Bezug auf den seit sechs Monaten existierenden lokalen Aktionsplan und machen auf eine Kundgebung gegen Rechtsradikalismus und  -extremismus in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufmerksam. Die Stadt Remagen sollte sich zu dieser Veranstaltung solidarisch erklären.

  4. Ratsmitglied Doemen bittet die Verwaltung, dem Arbeitskreis „Energie“ den Presseartikel von Wolfgang Schlagwein zur Verfügung zu stellen. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt.

  5. Ratsmitglied Dr. Roßberg nimmt Bezug auf die Frage in der Ratssitzung vom 05.12.2011, ob die Mitgliedschaft des Bürgermeisters im Beirat der EVM und des RWE zu einem Interessenkonflikt führe. Er fragt an, ob die Sache mittlerweile geklärt ist.

    Der Vorsitzende verweist auf die Beantwortung in der o.a. Niederschrift. Im übrigen sei er zum 31.12.2011 aus beiden Beiräten ausgetreten. (Anmerkung der Verwaltung: Die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in Beiräten von Energieversorgern ist rechtens. Dennoch hat der Bürgermeister für sich entschieden, die Mitgliedschaft in den Beiräten zu beenden, um jedwede Diskussionen über dieses Thema in der Zukunft zu vermeiden.)