Der Verwaltung liegt folgende Anfrage von Ausschussmitglied Prof. Dr. Bliss vor:

„gerne bitte ich Sie für die nächste Sitzung des Ausschusses um Hinweise zu zwei kurzen Fragen:

 

  1. besteht für die Ausweitung des Kfz-Handels (Ecke Sinziger Straße / Wässigertal) im Wässigertal selbst und zwar in das reine Wohngebiet hinein / oder zumindest direkt anschließend daran eine Genehmigung?

 

  1. ist für die Fußgängerbrücke über die B 9 am Krankenhaus eine Reparatur eingeplant? Der Bohlenbelag beginnt an einigen Stellen Schaden zu nehmen.“

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

  1. Für die Ausweitung des Kfz-Handels besteht derzeit keine Genehmigung. Die Kreisverwaltung wurde von uns bereits informiert. Der z.Zt. nicht rechtskräftige Bebauungsplan Sinziger Straße sieht für diesen Bereich allerdings eine überbaubare Fläche als Mischgebiet vor. Die angrenzenden Flächen des Bebauungsplanes Wässigertal sind als allgemeines Wohngebiet und später erst als reines Wohngebiet festgesetzt. Ein Bauantrag der Eigentümer würde nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Sinziger Straße genehmigt werden müssen.
  2. Nach Rücksprache mit dem Leiter der Straßenmeisterei Sinzig sind die Mängel an der Oberfläche des Bodenbelages bekannt. Zur Zeit wird geprüft, wie die Mängel beseitigt werden können. Eine Beseitigung wird in jedem Fall in diesem Jahr erfolgen.