Protokoll:

Herr Dr. Höptner bittet die Verwaltung um Prüfung, ob aus Richtung Schmelzmühle / Unkel­bach kommend die im Ort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nur bis zur Einmündung der Straße „Bacheltweg“ gilt, oder darüber hinaus. Erforderlichenfalls ist die Beschilderung zu ergänzen.

Dr. Meyer-Doerpinghaus bittet nochmals darum, auf der Talstraße das Schild „Gegenverkehr achten“ zu versetzen (vgl. OBR 10.11.2010 und 08.02.2012).
[Anmerkung: das Schild wurde zwischenzeitlich versetzt]

An der Bushaltestelle Rheinhöhenweg / Hinterellig in Richtung Bandorf wurde kürzlich ein Schulkind angefahren. Die Verwaltung wird gebeten, die vom Ortsbeirat gewünschte Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für alle Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen umzusetzen (vgl. OBR 10.11.2010 TOP 08.02 / 18.11.2009 TOP 05).

Stadtratsmitglied Junge bittet um Prüfung, ob auf der Talstraße in Richtung Schmelzmühle die Geschwindigkeit durchgängig auf Tempo 50 beschränkt werden kann. Insbesondere in den Kurvenbereichen am Ende entstehen durch entgegenkommende Busse oder Lastkraftwagen immer wieder gefährliche Situationen, die durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung minimiert werden könnten.