Sitzung: 25.06.2012 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 0650/2012
Beschluss:
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Ortsteile = unverändert 0,50 €/qm
Innenstadt und alter Teil Rheinpromenade = unverändert 0,50 €/qm
Rheinpromenade neuer Teil bis 100 qm = 1,50 €/qm
Rheinpromenade neuer Teil ab 101 qm = 0,75 €/qm
Es wird nachstehende Änderungssatzung erlassen:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für die Stadt Remagen (Sondernutzungssatzung)
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in
Verbindung mit §§ 41,42 und 47 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz
(LStrG), § 8 des Bundesfernstraßengesetztes (FStrG) sowie des § 1 des
Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG), jeweils in der geltenden
Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2012 die folgende Satzung
beschlossen:
§ 1
Die Sondernutzungssatzung
der Stadt Remagen vom 25.06.2007 wird wie folgt geändert:
Die Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhält folgende neue Fassung:
Anlage
zur Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Lfd. Art der Sondernutzung Geb. in EUR Mindest-
Nr. von bis gebühr
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1 Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen,
Aufstellung von Arbeitswagen und
Fahrzeugen, Baumaschinen/
- geräten und Containern,
Straßenaufbrüche
a) auf Gehwegen und Parkplätzen je
angefangenem qm und Monat 0,50 1,50 5,00
b) auf Fahrbahnen
je angefangenem qm und Monat 0,80 2,60 10,00
2 Kellerschächte je angefangener ½ qm
beanspruchte Verkehrsfläche jährlich 10,00 -,-- -,--
3 Lagerung von Gegenständen aller Art,
die mehr als 24 Stunden andauert und
nicht unter Nr. 1 fällt
a) auf Gehwegen und Plätzen je
angefangener qm täglich 0,25 -,-- 2,60
b) auf Fahrbahnen je angefangener qm
täglich 0,50 -,-- 5,00
4 Leitungen, die nicht der öffentlichen
Versorgung oder Abwasserbeseitigung
dienen, je angefangene 100 m jährlich 50,00 -,--
5
Tische und Sitzgelegenheiten, die zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen
Verkehrsflächen aufgestellt werden, je
angefangener qm beanspruchter
Verkehrsfläche monatlich
0,50 3,00 5,00
6 Treppenstufen, Eingangspodeste je
angefangener ½ qm beanspruchter
Verkehrsfläche jährlich 10,00 -,--
7 Feste Verkaufs- und Informationsstände,
Imbissstände, Kioske u.ä.
a) bei ausschließlichem Vertrieb von
Tabakwaren sowie Zeitungen je
angefangenem qm beanspruchter
Verkehrsfläche monatlich 5,00 -,-- 10,00
b) sofern auch andere Waren als die unter
a) genannten Waren oder Leistungen
feilgeboten werden, je angefangenem
qm beanspruchter Verkehrsfläche
monatlich 10,00 -,-- 20,00
8 Verkaufswagen und mobile Verkaufs-
und Informationsstände aller Art je
angefangenem qm
beanspruchter Verkehrsfläche monatlich 5,00 -,-- 10,00
9 Werbeanlagen, die innerhalb einer Höhe
von 4 m über der Straßenoberkante den
Rahmen des § 4 der Erlaubnissatzung
überschreiten
a) im Falle des § 4 Abs. 2 Nr. 1 je angefangenem
qm Ansichtsfläche 2,60 5,10 -,--
b) im Fall des § 4 Abs. 2 Nr. 3 je angefangenem
qm Ansichtsfläche 1,50 2,60 5,00
10 Wohnwagen, die länger als 24 Stunden
abgestellt werden, je angefangenem qm
beanspruchter Verkehrsfläche wöchentlich 0,80 2,00 5,00
11 Plakatierungen
a) bis 20 Plakate pro angefangener m² Ansichtsfläche
täglich pro Plakat 0,05 0,30 -,--
b) je weitere 10 Plakate pro angefangener m²
Ansichtsfläche täglich pro Plakat 0,15 0,50 -,--
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Protokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und erklärt, dass im Sinne der Haushaltskonsolidierung eine moderate Anpassung der Sondernutzungsgebühren beabsichtigt ist. Auch nach Anhebung der Gebühren liegen die Sätze unter denen der Nachbarkommunen.
Der Rat ist überwiegend der Auffassung, dass die Flächen der Innenstadt von der Gebührenerhöhung ausgenommen werden sollen, da die Gastwirte neue Bestuhlung angeschafft haben, die sie finanziell genug belastet hat. Eine Erhöhung der Gebühren wäre in diesem Fall kontraproduktiv.
Aus der weiteren Beratung gehen nachstehende Anträge hervor:
WGR-Fraktion
Ortsteile = unverändert 0,50 €
Innenstadt und alter Teil Rheinpromenade = 1,00 €/qm
Rheinpromenade neuer Teil bis 100 qm = 2,00 €/qm
Rheinpromenade neuer Teil ab 101 qm = 1,50 €/qm
SPD-Fraktion
Innenstadt = 0,50 €/qm
übrige Gebühren wie Verwaltungsvorschlag
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag der WGR-Fraktion als dem Weitergehenden abstimmen. Der Antrag wird gegen 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend wird über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.
Es ergeht folgender