Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat verabschiedet die folgende Resolution.

 

„Resolution zum Bahnlärm

 

Die Stadt Remagen ist insbesondere mit den Ortsteilen Rolandswerth und Oberwinter sowie der Kernstadt direkter Anlieger an der linksrheinischen Bahnstrecke im Mittelrheintal.

 

Resultierend aus der Öffnung des neuen Gotthard-Basistunnels in der Schweiz im Jahr 2015 wird sich das heute schon sehr belastende Güterverkehrsaufkommen im Rheintal noch einmal um ca. 30 % erhöhen. Bis 2017 soll der zeitliche Abstand der Züge auf vier Minuten reduziert und die Länge der Züge erweitert werden, um das erhöhte Güteraufkommen durch den Ausbau der transnationalen Güterzugstrecke zwischen den Seehäfen Genua, Rotterdam und Antwerpen zu kompensieren.

 

Dieser Ausbau stellt eine unzumutbare Mehrbelastung für die Anwohner dar. Die Entwicklung der Rheintalgemeinden – insbesondere beim Tourismus – wird hierdurch entscheidend beeinträchtigt. Schon jetzt ist die Belastung für die Bewohner entlang der Rheinstrecke unerträglich.

 

Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG zur Entlastung des Rheintals werden begrüßt, sie sind aber noch lange nicht ausreichend.

 

Die Stadt Remagen fordert daher im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger

 

-                     eine umgehende Umsetzung von Maßnahmen an der Infrastruktur (Gleise, Brücken) zur Verringerung von Lärm und Erschütterungen

-                     eine besondere Überwachung der Gleise, die ständig geschliffen und gewartet werden müssen, um Lärm zu reduzieren

-                     den Einsatz moderner, lärmarmer Züge, bzw. die beschleunigte Umrüstung vorhandener Wagen

-                     die Nutzung der Schnellstecke Köln – Frankfurt für den Güterverkehr

-                     die Einrichtung und zügige Umsetzung eines Förderprogrammes des Bundes zur Modernisierung aller Güterwagen

-                     eine Entlastung des Rheintales, anstelle einer Ausweitung des Güterverkehrs und dafür eine Verlagerung auf die Wasserstraße

-                     ein Nachtfahrverbot für Güterzüge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, zumindest aber eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Züge in Ortsdurchfahren auf max. 70 km/h (schwere Güterzüge max. 60 km/h)

-                     die Reduzierung der Anzahl der Güterzüge auf max. 300 pro Tag

-                     Langfristig: Forcierung der Prüfung von Alternativtrassen zur Entlastung des Rheintals

-                     Erweiterung der Lärmschutzmaßnahmen“

 


Protokoll:

Einen Entwurf der Resolution haben alle Ratsmitglieder als Tischvorlage erhalten.

 

Aus der Beratung ergeben sich geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen, die im Beschlusswortlaut enthalten sind.

 

In Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wird das Thema „Verhängung eines Nachtfahrverbots für LKW auf der B 9“ angesprochen. Der Vorsitzende sagt zu, die Angelegenheit in einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen zur Beratung zu stellen.

 

Es ergeht nachstehender