Protokoll:

Von einem Einwohner aus der Elligstr. kam die Frage bezüglich des außergewöhnlich hohen Verkehrsaufkommens bei gutem Wetter, dass dann extrem zunimmt am Wochenende. Da die K 40 eine 30 er Zone ist, sollte doch auch die Elligstr. mit maximal 30 Km/h befahren werden dürfen.

 

Es macht einigen Zeitgenossen unheimlichen Spaß mit ihrem Auto oder Mofa das erste Stück der Straße mit Vollgas zu befahren und Lärm zu erzeugen.

Extrem ist der Krach, den ein Quadfahrer verursacht, der auch nach 22:00 Uhr

ohne Rücksicht auf die Anwohner und eventuell schon schlafende Kinder sein Ouad voll aufdreht. Dies können zwei weitere Anwohner, u.a. OBR Bauer, bestätigen.


Obwohl die Elligstraße ab der Bebauungsgrenze nur für den Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassen ist.

Ziel der Ausflügler ist ein Privatgrundstück mit einem See, der zum Schwimmen einlädt, auch hier ist das Betreten des Areals und auch die Nutzung des Badesee verboten, wenn doch, dann auf „Eigene Gefahr“. 

Ein Anwohner beklagt auch die Hinterlassenschaft von Müll jeglicher Art, die er selbst aus Umwelt- und Tierschutzgründen entsorgt.

 

Hier ist der Ortsbeirat der Meinung, dass das Ordnungsamt und auch die Polizei öfter Kontrollen machen und Bußgelder verhängen sollen.

 

Auch sollte der neue Besitzer, Herr Asbeck, aufgefordert werden, mit einem von der Kreisverwaltung angeordneten Sicherheitszaun (15m von der Abbruchkante der Seen) die Unfallgefahr zu verhindern.