Beschluss:
Damit ist die Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Sie hat nachstehenden Wortlaut:
„HAUSHALTSSATZUNG DER STADT
REMAGEN
FÜR
DAS
HAUSHALTSJAHR 2013
vom 03. Dezember 2012
Der Stadtrat hat aufgrund
von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
(GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008
S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch
die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom , Az. , hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
der
Gesamtbetrag der Erträge auf 22.214.879
€
der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.147.551
€
der
Jahresfehlbedarf auf 932.672 €
- im Finanzhaushalt
die
ordentlichen Einzahlungen auf 20.143.773 €
die
ordentlichen Auszahlungen auf 20.101.032 €
der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 42.741
€
die
außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
die
außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0
€
die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 2.386.995
€
die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf 4.327.810
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf - 1.940.815 €
die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 2.901.674
€
die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 1.003.600
€
der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf 1.898.074 €
der
Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 25.432.442
€
der
Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 25.432.442
€
die
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €
§ 2
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose
Kredite auf 0 €
verzinste
Kredite auf 1.940.815 €
zusammen
auf 1.940.815 €
§ 3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 400.000 €.
Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
391.000 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen
für die Stadtwerke
Die Kredite und
Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die
nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO),
werden festgesetzt auf
1.
Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Betriebszweig
Wasserversorgung 370.000 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 1.169.000 €
zusammen
auf 1.539.000 €
2.
Kredite zur
Liquiditätssicherung
Betriebszweig
Wasserversorgung 100.000 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 400.000 €
zusammen
auf 500.000 €
3.
Verpflichtungsermächtigungen
Betriebszweig
Wasserversorgung 0 €
Betriebszweig
Abwasserbeseitigung 0 €
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für
die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite
aufgenommen
werden müssen 0 €
§
6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 285 v. H.
- Grundsteuer
B auf 338
v. H.
- Gewerbesteuer auf 352 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
-
für den ersten Hund 72 €
-
für den zweiten Hund 96 €
-
für jeden weiteren Hund 168 €
-
für gefährliche Hunde 564 €
§ 7
Gebühren und Beiträge
Die Sätze für den
Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt
festgesetzt:
Fremdenverkehrsbeitrag für
alle Ortsbezirke
Der Zuschlag vom
Gewerbeertrag beträgt:
-
in Gruppe I 1,35 %
-
in Gruppe II 0,95 %
-
in Gruppe III 0,67 %
-
in Gruppe IV 0,54 %
-
in Gruppe V 0,40 %
a) Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter,
mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge
veranschlagt,
b) Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 %
der errechneten Beträge veranschlagt,
c) Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und
im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten
Beträge veranschlagt.
§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2011 betrug 26.047.231,98 €. Der voraussichtliche Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 24.581.799,98 € und zum 31.12.2013
23.649.127,98 €.
§ 9
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der
Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Remagen, 03. Dezember 2012
gez.
Herbert Georgi
Bürgermeister“
Anlagen
Protokoll:
Der Produkthaushaltsplan 2013 sowie die Haushaltssatzung liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Aus den Wortbeiträgen gehen nachstehende Einzelanträge hervor:
- Die
FBL-Fraktion beantragt, die Investitionen für den Umbau der Grundschule
Kripp zur Einrichtung von zwei Kindergartengruppen (100.000,00 €) mit
einem Sperrvermerk zu versehen. Für die Kripper Bürger/innen mit ihrem
großen Engagement in den Ortsvereinen sei diese Maßnahme von einschneidender
Bedeutung und hoher Tragweite. Daher soll die Freigabe der Mittel an die
Vorlage entscheidungsreifer Unterlagen gebunden werden.
Der Vorsitzende erklärt zum Sachverhalt, dass die
zwei Kindergartengruppen nicht zwingend in der Grundschule Kripp untergebracht
werden sollen. Zunächst sei die Zustimmung des Kreis- und des Landesjugendamtes
sowie der Unfallkasse einzuholen. An erster Stelle stehe aber die Erhaltung der
Funktionsfähigkeit der Grundschule bei Eingliederung eines Kindergartens. Alle
diese Aspekte werden zur Zeit durch die Verwaltung geprüft.
Aufgrund dieser Erklärung des Vorsitzenden zieht die FBL-Fraktion ihren Antrag
zurück.
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 25.000,00 € für die Erstellung eines Wohnraumkonzepts „Remagen 2030“ (Argumentation vgl. beigefügte Haushaltsrede).
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Haushalt
2013 Planungsmittel in Höhe von 43.000,00 € veranschlagt sind. Er schlägt vor,
zunächst auf diese Mittel zurückzugreifen und im laufenden Haushaltsjahr zu
entscheiden, ob der Ansatz aufgestockt werden muss. Da ihm die vorhandene
Diskussionsgrundlage aber noch nicht ausreichend erscheint, bittet er die
Antragsteller, eine schriftliche Begründung nachzureichen, um das Thema dann zu
Jahresanfang im Haupt- und Finanzausschuss diskutieren zu können.
Dieser Vorschlag ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen akzeptabel und sie zieht ihren Antrag zurück.
- Die WGR-Fraktion beantragt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den weiteren Ausbau der Rheinpromenade und beziffert diese mit 50.000,00 €.
Der Vorsitzende entgegnet, dass dieser Antrag der von
allen Fraktionen und der Verwaltung dargestellten Haushaltssituation völlig
zuwiderlaufe. Der ausgebaute Abschnitt der Rheinpromenade liegt im
Sanierungsgebiet. Dies gilt nicht für den südlichen Teil, was bedeutet, dass
die Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt werden müssten. Daher habe der
Stadtrat seinerzeit beschlossen, den Ausbau auf die innerhalb der Grenzen des
Sanierungsgebietes liegenden Flächen zu beschränken. Das Land war auch nicht
zur Ausdehnung dieser Grenzen bereit.
Ein Betrag von 50.000,00 € reiche lediglich für Planungskosten aus; der Ausbau
an sich sei unter 1 Mio. € kaum zu stemmen. Man sollte den Ausführungen in der
Diplomarbeit von Frau Meyer folgen und die Gestaltung der Rheinpromenade in
kleinen, nicht so kostenintensiven Schritten optimieren.
Herr Dr. Wyborny erklärt, der WGR-Fraktion gehe es um die Einstiegsfinanzierung und erhält den Antrag aufrecht. Der Stadtrat lehnt den Antrag gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich ab.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 32 + 1
Zahl der anwesenden Ratsmitglieder: 22 + 1
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0