Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Damit ist die Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Sie hat nachstehenden Wortlaut:

 

 

„HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2013

vom 03. Dezember 2012

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom            , Az.                  , hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

  1. im Ergebnishaushalt

      der Gesamtbetrag der Erträge auf      22.214.879 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.147.551 €

      der Jahresfehlbedarf auf 932.672 €

 

  1. im Finanzhaushalt

      die ordentlichen Einzahlungen auf 20.143.773 €

      die ordentlichen Auszahlungen auf 20.101.032 €

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 42.741 €

 

      die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €

      die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €

      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      2.386.995 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf      4.327.810 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf       - 1.940.815 €

 

      die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      2.901.674 €

      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      1.003.600 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf      1.898.074 €

 

      der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 25.432.442 €

      der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 25.432.442 €

      die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

      zinslose Kredite auf 0 €

      verzinste Kredite auf      1.940.815 €

      zusammen auf 1.940.815 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 400.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 391.000 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

1.                   Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

      Betriebszweig Wasserversorgung   370.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.169.000 €

      zusammen auf 1.539.000 €

 

2.                   Kredite zur Liquiditätssicherung

      Betriebszweig Wasserversorgung   100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 400.000 €

      zusammen auf 500.000 €

 

3.                   Verpflichtungsermächtigungen

      Betriebszweig Wasserversorgung   0 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung 0 €

 

      darunter:

            Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen

            Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

            aufgenommen werden müssen 0 €

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                     285 v. H.

    

-     Grundsteuer B auf          338 v. H.

    

-      Gewerbesteuer auf                   352 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund     72 €

 

-                      für den zweiten Hund     96 €

 

-                      für jeden weiteren Hund   168 €

 

-                      für gefährliche Hunde   564 €

 

 

§ 7

Gebühren und Beiträge

 

Die Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt festgesetzt:

 

Fremdenverkehrsbeitrag für alle Ortsbezirke

 

Der Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:

 

-                      in Gruppe I 1,35 %

 

-                      in Gruppe II   0,95 %

 

-                      in Gruppe III 0,67 %

 

-                      in Gruppe IV 0,54 %

 

-                      in Gruppe V  0,40 %

 

a)      Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

b)      Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

c)      Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.

 

§ 8

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug 26.047.231,98 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 24.581.799,98 € und zum 31.12.2013 23.649.127,98 €.

 

 

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 

 

Remagen, 03. Dezember 2012

 

gez.

 

Herbert Georgi

Bürgermeister“

 

 

 

Anlagen


Protokoll:

Der Produkthaushaltsplan 2013 sowie die Haushaltssatzung liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden sowie die Stellungnahmen der Fraktionen sind – soweit sie der Verwaltung vorliegen – dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aus den Wortbeiträgen gehen nachstehende Einzelanträge hervor:

 

  1. Die FBL-Fraktion beantragt, die Investitionen für den Umbau der Grundschule Kripp zur Einrichtung von zwei Kindergartengruppen (100.000,00 €) mit einem Sperrvermerk zu versehen. Für die Kripper Bürger/innen mit ihrem großen Engagement in den Ortsvereinen sei diese Maßnahme von einschneidender Bedeutung und hoher Tragweite. Daher soll die Freigabe der Mittel an die Vorlage entscheidungsreifer Unterlagen gebunden werden.

Der Vorsitzende erklärt zum Sachverhalt, dass die zwei Kindergartengruppen nicht zwingend in der Grundschule Kripp untergebracht werden sollen. Zunächst sei die Zustimmung des Kreis- und des Landesjugendamtes sowie der Unfallkasse einzuholen. An erster Stelle stehe aber die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Grundschule bei Eingliederung eines Kindergartens. Alle diese Aspekte werden zur Zeit durch die Verwaltung geprüft.
Aufgrund dieser Erklärung des Vorsitzenden zieht die FBL-Fraktion ihren Antrag zurück.

 

  1. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 25.000,00 € für die Erstellung eines Wohnraumkonzepts „Remagen 2030“ (Argumentation vgl. beigefügte Haushaltsrede).

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Haushalt 2013 Planungsmittel in Höhe von 43.000,00 € veranschlagt sind. Er schlägt vor, zunächst auf diese Mittel zurückzugreifen und im laufenden Haushaltsjahr zu entscheiden, ob der Ansatz aufgestockt werden muss. Da ihm die vorhandene Diskussionsgrundlage aber noch nicht ausreichend erscheint, bittet er die Antragsteller, eine schriftliche Begründung nachzureichen, um das Thema dann zu Jahresanfang im Haupt- und Finanzausschuss diskutieren zu können.

Dieser Vorschlag ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen akzeptabel und sie zieht ihren Antrag zurück.

 

  1. Die WGR-Fraktion beantragt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den weiteren Ausbau der Rheinpromenade und beziffert diese mit 50.000,00 €.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass dieser Antrag der von allen Fraktionen und der Verwaltung dargestellten Haushaltssituation völlig zuwiderlaufe. Der ausgebaute Abschnitt der Rheinpromenade liegt im Sanierungsgebiet. Dies gilt nicht für den südlichen Teil, was bedeutet, dass die Ausbaukosten auf die Anlieger umgelegt werden müssten. Daher habe der Stadtrat seinerzeit beschlossen, den Ausbau auf die innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes liegenden Flächen zu beschränken. Das Land war auch nicht zur Ausdehnung dieser Grenzen bereit.
Ein Betrag von 50.000,00 € reiche lediglich für Planungskosten aus; der Ausbau an sich sei unter 1 Mio. € kaum zu stemmen. Man sollte den Ausführungen in der Diplomarbeit von Frau Meyer folgen und die Gestaltung der Rheinpromenade in kleinen, nicht so kostenintensiven Schritten optimieren.

 

Herr Dr. Wyborny erklärt, der WGR-Fraktion gehe es um die Einstiegsfinanzierung und erhält den Antrag aufrecht. Der Stadtrat lehnt den Antrag gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich ab.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:             32 + 1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:            22 + 1

Ja-Stimmen:                                                      22

Nein-Stimmen:                                      1

Stimmenthaltungen:                                          0