Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Auf Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Stadtrat die Zweite Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 12.11.1996:

 

1.      § 26 a wird neu eingeführt:

 

Das Wasserwerk der Stadtwerke Remagen ist verpflichtet, an das Abwasserwerk die zur Erhebung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Daten zu übermitteln. Bemessungsgrundlage sind die bei der Ausführung der Leistungen entstehenden Kosten. Dabei sind lediglich die Zusatzkosten der Datenweitergabe anzusetzen, wie z. B. Bürokosten, Auswertungen; nicht dagegen die Kosten der Datenerhebung.

 

2.      § 3 Abs. 1 wird um Buchstabe c) ergänzt:

 

Mehrere nebeneinander liegende Grundstücke werden für die Festsetzung von Beiträgen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als einheitliches Grundstück behandelt, wenn sie im Zusammenhang bebaut sind oder genutzt werden oder sie zur gemeinsamen Bebauung oder Nutzung vorgesehen werden können.

 

3.      § 14 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:

 

Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, 2 und 3 und der §§ 6 und 11 finden entsprechend Anwendung.

 

 


Protokoll:

Herr Welsch von der EVM erläutert die nachstehenden Änderungen zur Entgeltsatzung:

1)      Überlassung von Hebedaten der Wasserversorgung an die Abwasserbeseitigung

2)      Bildung von einheitlichen Grundstücken zur Berechnung von wiederkehrenden und einmaligen Beiträgen