Sitzung: 18.03.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 0746/2013
Beschluss:
Der Stadtrat wählt Frau Rosa Maria Müller, Westerwaldweg 12, 53424 Remagen, per Akklamation zur Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 2 Abs. 6 GemO.
Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht beteiligt.
Er spricht Frau Müller seinen Dank aus, dass sie die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten übernimmt.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 2 Abs. 6 GemO haben die Gemeinden durch die Einrichtung von
Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass
die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrags bei der gemeindlichen
Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Als vergleichbare Maßnahme kommt die Bestellung
einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht. Die
Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister nach erfolgter Wahl im Stadtrat.
Die FDP-Fraktion schlägt Frau Rosa Maria Müller vor.
Es wird beantragt, die Wahl in offener Abstimmung
durchzuführen.