Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat wählt Frau Rosa Maria Müller, Westerwaldweg 12, 53424 Remagen, per Akklamation zur Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 2 Abs. 6 GemO.

 

Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht beteiligt.

 

Er spricht Frau Müller seinen Dank aus, dass sie die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten übernimmt.


Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 6 GemO haben die Gemeinden durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verwirklichung des Gleichberechtigungsauftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Als vergleichbare Maßnahme kommt die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht. Die Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister nach erfolgter Wahl im Stadtrat.

Die FDP-Fraktion schlägt Frau Rosa Maria Müller vor.

Es wird beantragt, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.