Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Beschlüsse:

  1. Der Stadtrat bestätigt den von der Projektgruppe ausgearbeiteten Auswahlkriterienkatalog als Grundlage für die in Sachen Konzessionsverfahren zu treffenden Entscheidungen.

  2. Die Stadt Remagen sowie die anderen am Stromkonzessionsverfahren beteiligten Kommunen beteiligen sich mehrheitlich im Rahmen einer Kooperation mit dem strategischen Partner EVM GmbH an einer Netzeigentumsgesellschaft. Diese erwirbt das Eigentum an dem Elektrizitätsverteilnetz im Stadtgebiet und verpachtet dieses an den strategischen Partner.

  3. Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, mit der EVM GmbH den vorgelegten Stromkonzessionsvertrag sowie, vorbehaltlich finaler Ausgestaltung und Einvernehmen mit der Aufsicht, die für die Umsetzung des Kooperationsmodells erforderlichen Verträge abzuschließen.

  4. Nach Erwerb des Netzes durch die EVM ist der Stadtrat in Kenntnis des dann vereinbarten Netzwertes vor Ausübung der Option mit der EVM erneut zu beteiligen.

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Rechtsanwalt und Steuerberater Eberhard, Rechtsanwalt Dr. Faber sowie den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Lorth.

 

Einleitend stellt er fest, dass viele der Ratsmitglieder die Info-Veranstaltung in der Rheinhalle am 26.02.2013 besucht haben und auch durch die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 04.03.2013 über den Sachverhalt informiert sind, so dass er auf eine weitere Darstellung verzichten werde. Er gibt anschließend einen chronologischen Überblick von der ersten Ausschreibung Ende des Jahres 2007 (der Konzessionsvertrag lief am 31.12.2009 aus) bis hin zum heutigen Sachstand. Bereits in den Jahren 2008 und 2009 haben intensive Beratungen mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen (Bad Neuenahr-Ahrweiler beteiligte sich nicht) stattgefunden mit dem Ergebnis, ein Kooperationsmodell anzustreben. Im Januar 2013 wurde im Rahmen der Bietergespräche festgehalten, dass die beteiligten Kommunen zwar weiterhin zweigleisig fahren, entweder Kooperationsmodell oder reiner Konzessionsvertrag, aber als Kooperationsmodell nur die Pachtmodelle weiterverfolgt werden. Von den Betreibermodellen wurde nach der Chancen-/Risikoabwägung Abstand genommen.

 

Der Wille zur Kooperation, die gewünschte Form der Zusammenarbeit und Gerichtsurteile haben insgesamt vier Ausschreibungen erforderlich gemacht. Vorrangig seien die Kriterien des § 1 EnWG zu beachten, d.h. eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung ist bei der Netzbewirtschaftung zu berücksichtigen. Nach Auswertung der Angebotsunterlagen erfüllt das Angebot der EVM das Anforderungsprofil der Auswertungsmatrix am Besten.

 

Im Anschluss an den Sachvortrag des Vorsitzenden beantworten die Sachverständigen einige Fragen der Ratsmitglieder.

 

Die CDU- und die SPD-Fraktion signalisieren in ihren Stellungnahmen, dass sie der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zustimmen werden. Sie sprechen den Sachverständigen ihren Dank für die geleistete Arbeit zu diesem komplexen Thema aus.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt ab, da ihres Erachtens das Betreibermodell näher hätte untersucht werden sollen. Im übrigen hätte sie sich stärkere Beteiligung bei der Bewertung der Kriterien gewünscht.

 

Die FDP-Fraktion bringt zum Ausdruck, dass sie ein reines Konzessionsmodell bevorzugt hätte. Vor dem Hintergrund, dass aus ihrer Sicht die Chancen die Risiken beim Pachtmodell nicht aufwiegen, könne sie dem Vertragsabschluss nicht zustimmen. Diese Auffassung wird von der WGR-Fraktion geteilt. Auch ihr sei eine Synopse der Angebote verwehrt worden. Durch kurz aufeinander folgende Beratungen am 04.03.2013 und in der heutigen Sitzung übe die Verwaltung Druck auf einen schnellen Beschluss aus.

 

Die FBL-Fraktion stimmt vom Grundsatz her zu, beantragt aber, dass die Ausführungsverträge vor Abschluss dem Rat zur Beratung vorgelegt werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Eberhard weist darauf hin, dass der Rat auf jeden Fall vor der Ausübung der Option bezüglich des Netzwertes gehört wird, was über Ziffer 4 der Beschlussfassung gewährleistet ist. Eine identische Beschlussfassung mit den Räten  der übrigen beteiligten Kommunen sei hier sinnvoll.

 

Nach eingehender Beratung ergehen nachstehende