Sitzung: 17.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
a) Mitteilungen
- Der
Vorsitzende teilt mit, dass bezüglich der Baumaßnahme Betreuende
Grundschule Oberwinter das Gerücht kursierte, dass im kommenden Schuljahr
drei anstelle von zwei Einschulungsklassen erforderlich seien. Dies sei
nicht zutreffend; das Projekt kann wie geplant realisiert werden.
- Bezugnehmend auf Presseberichte zum Thema Windkraft in der Verbandsgemeinde Unkel und Remagen teilt der Vorsitzende folgendes mit:
„Der Abstand der Windkraftanlagen (WEA) untereinander
ist wesentlich vom jeweiligen Rotordurchmesser abhängig. Zudem muss der Abstand
in der Hauptwindrichtung größer sein, als der Abstand zu den Anlagen rechts und
links zur Hauptwindrichtung.
Für eine vereinfachte Modelbetrachtung leitet sich unter der Annahme eines
120 m Rotordurchmessers für 20 WEA ein Raumbedarf von etwa 7 km² ab.
Das Remagener Stadtgebiet ist etwas größer als 33 km², so dass rund 1/5 des Stadtgebietes als Potentialfläche herhalten müsste.
Die bislang ermittelte Potentialfläche besitzt eine Größe von rd. 1 km², auf der folglich maximal 5 bis 6 solcher 120-m-Anlagen Platz finden könnten.
Wollte man auf dieser Potentialfläche aber 20 WEA errichten, dürfte deren Rotordurchmesser nicht mehr als 46 m betragen.“
Im weiteren führt der Vorsitzende zur Windenergieplanung der Verbandsgemeinde Unkel folgendes aus:
-
Im Jahr 2008 gemeinsame Windkraftstudie der
Verbandsgemeinden Unkel und Linz
Stellungnahme der Stadt Remagen vom 17.11.2008: „bei der weiteren Planung
bitten wir darauf zu achten, dass die Sichtbarkeit der potentiellen
Windkraftanlagen insbesondere aus dem Rheintal z.B. durch Höhenbeschränkungen
vermieden oder minimiert wird.“
-
05.12.2011:
einstimmiger Beschluss des Remagener Stadtrates zur Einleitung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Ziel der Teilfortschreibung Windenergie
ist die Ausweisung geeigneter Flächen zur Gewinnung von Windenergie, und damit
auch Ausschlussmöglichkeit von Anlagen außerhalb der späteren Potenzialflächen.
-
30.01.2013
Anschreiben der KV Neuwied mit Beteiligung der Stadt Remagen zur
landesplanerischen Stellungnahme, der frühzeitigen Behörden- und
Trägerbeteiligung einschl. nachbarschaftlicher Abstimmung
Die Stadt Remagen hat hierzu keine Stellungnahme abgegeben. Dies geschah vor
dem Hintergrund, dass die Potenzialflächen in Unkel in einem Abstand von rund 3
bis 4 km zum Rhein liegen, die eigenen Potenzialflächen aber bis auf 1,5 km an
den Rhein heranreichen.
Ausblick auf den weiteren Ablauf
Nach telefonischer Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin bei der VG Unkel, Frau Klewitz, laufen derzeit verschiedene Untersuchungen und Fachgutachten, die in die weitere Planung einfließen werden. Hierbei geht es insbes. um Fragen des Arten- und Naturschutzes sowie des Landschaftsbildes.
Voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres wird die Beteiligung im Zuge der Offenlage erfolgen. Hieran wird auch wieder die Stadt Remagen beteiligt. Zudem hat dann jeder Bürger unabhängig von seinem Wohnort die Möglichkeit, sich unmittelbar am Verfahren zu beteiligen.
Das Verfahren wird grundsätzlich ergebnisoffen durchgeführt. Ob und welche Planungsvariante („0 bis 16 Windenergieanlagen“) letztlich zum Tragen kommt, ist in erheblichem Maße von den Ergebnissen der o.g. Fachgutachten abhängig.
Die VG Unkel stellt auf Ihrer Internetseite (http://www.vgvunkel.de) diverse Unterlagen
nebst eigener Visualisierungen („… erste Impressionen, die … noch
analysiert und bewertet werden müssen.“) zur Verfügung.
Die Angelegenheit wird in der morgigen Sitzung des Bau-, Verkehrs- und
Umweltausschusses erneut angesprochen.
b) Anfragen
Anfragen liegen keine vor.