Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie die 17. Satzung zur Änderung Friedhofsgebührensatzung.

 

 

Anlagen


2012 wurde von den jeweiligen Ortsbeiräten sowie dem Haupt- und Finanzausschuss die Einführung von alternativen Bestattungsformen beschlossen. So sollen u.a. auf dem Friedhof Remagen und Kripp auch pflegearme Rasengrabflächen für Urnen- bzw. Sargbestattungen ermöglicht werden. Zusätzlich soll auf dem Friedhof Kripp auch  ein Rasengrabfeld mit einem zentralen Gedenkort ausgewiesen werden. Für diese alternativen Bestattungsformen ist es notwendig, sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung zu ändern.

 

Für den Friedhof Oberwinter sollen Urnenstelen angeschafft werden. Diese sollen möglichst auf der vorhanden Steinmauer platziert werden. In einem Ortstermin wurde jedoch festgestellt, dass hierfür eine Sanierung der Mauer zwingend erforderlich ist. Zur Zeit werden die Kosten für diese Sanierung ermittelt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat außerdem, die Gebührensatzung unter II. Ziff. 5.1 wie folgt zu ergänzen:

 

5.1 Wiedererwerb auf 5 Jahre 20 % der Gebühr nach Nr. 1 oder Nr. 2.

 

Die beiden Satzungen mit den eingearbeiteten Änderungen sind als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.