Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Eine Ergänzung der Beschilderung wird nicht vorgenommen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit den Anliegern Kontakt aufzunehmen und sie auf die Rechtslage hinzuweisen. Erforderlichenfalls sind Kontrollen durchzuführen und Verwarnungen auszusprechen.

 

 


Protokoll:

Aus der Bürgerschaft wurde über das Ortsbeiratsmitglied Amélie Reinke der Wunsch an den Vorsitzenden herangetragen, die Parksituation im Einmündungsbereich des Buchenweges in den Rheinhöhenweg (Konsulat Ukraine) zu beschildern. Er nimmt hierzu Bezug auf die vor der Sitzung durchgeführte Ortsbesichtigung. Eine Beschilderung werde gewünscht, weil Anlieger ihre Fahrzeuge vor ihrem Grundstück, jedoch im Bereich der Einmündung zum Parken abstellen und damit eine beträchtliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.

 

Da nach der Straßenverkehrsordnung das Parken im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen bereits verboten ist, ergeht nach kurzer Aussprache folgender