Beschluss: vertagt

Protokoll:

Der Vorsitzende stellt fest, dass es im Vorfeld der Bundestagswahl hinsichtlich der Wahlwerbung erhebliche Komplikationen gegeben hat.

 

Frau Etten erläutert die Vorlage. Bei der Einhaltung der Auflagen gab es insbesondere  bei folgenden drei Punkten Probleme:

 

-         die Plakatierung erfolgte zu früh

-         die Abstandsregelung von 100 m zwischen den jeweiligen Plakaten einer Partei wurden nicht eingehalten

-         die Plakate wurden an Verkehrszeichen und Verkehrsanlagen angebracht

 

Um den Ehrenamtlichen der Parteien entgegen zu kommen, beabsichtigt die Verwaltung, das Aufhängen der Plakate künftig bereits ab dem Samstag zu genehmigen. Alle anderen Auflagen sollen beibehalten werden.

 

Im Verlauf der Beratung werden verschiedene Anregungen für eine künftige Verfahrensweise gegeben, z.B.

 

-         Aufstellen von 20 Plakatwänden; die Parteien sollen sich untereinander hinsichtlich der Nutzung abstimmen

-         Anzahl der zulässigen Plakate einschränken

-         100 m Abstandsregelung überdenken

-         Beratung in den Ortsbeiräten bzgl. der Auswahl der Standorte für die Plakatwände mit der Vorgabe, dass der Plakatwald eingeschränkt werden sollte

-         verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Einschränkung der Anzahl der Wahlplakate

-         Genehmigung zum Aufhängen der Plakate erst am Samstag nach der Sechswochen-Frist erteilen, um die Wahlwerbung zeitlich zu verkürzen

-         zeitnahe Entsorgung der Wahlplakate nach der Wahl

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung aus diesen Anregungen eine neue Vorlage erarbeitet, die in der übernächsten Ausschusssitzung beraten werden soll.

 

Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.