Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Per Akklamation wählt der Stadtrat Herrn Dr. Dieter Stammler, Birgeler-Kopf-Weg 15, 53424 Remagen, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen II. Die Verwaltung wird beauftragt, das Amtsgericht entsprechend zu unterrichten.

 

Der Vorsitzende hat sich an der Wahl gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung nicht beteiligt.


Sachverhalt:

Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen II (Oberwinter, Oedingen, Rolandswerth, Unkelbach), Herr Wilhelm Brumshagen, scheidet am 06.11.2013 aus dem Amt aus. Für eine weitere Amtsperiode steht er nicht zur Verfügung, so dass eine neue Schiedsperson vorzuschlagen ist.

 

Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Direktor des Amtsgerichts Sinzig auf Vorschlag des Stadtrats ernannt. Bei der Entscheidung des Stadtrats handelt es sich um eine Wahl nach § 40 Abs. 3 GemO. Gewählt werden können nur solche Personen, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

Die SPD-Fraktion schlägt vor, Herrn Dr. Dieter Stammler, Birgeler-Kopf-Weg 15, Remagen-Oberwinter, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen II zu wählen. Ratsmitglied Wießmann verliest die persönlichen Daten und schildert den beruflichen Werdegang von Herrn Dr. Stammler.

 

Ratsmitglied Lembke beantragt, die Wahl per Akklamation durchzuführen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.