Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Rat der Stadt Remagen beschließt, die Gemeindeanteile an den Ausbaukosten für den Ausbau der Waldburgstraße von der Einmündung „Bergstraße“ (Flurstück 132/1 bzw. 303/4) bis zur Einmündung „Am Lützelbach“ (Flurstück 325/4 bzw. 161/5) unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit wie folgt festzusetzen:

 

Fahrbahn:

Anteil Anlieger:            40 %

Anteil Stadt:               60 %

 

Gehweg und Beleuchtung:

Anteil Anlieger:            55 %

Anteil Stadt:               45 %


Sachverhalt:

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten in der Waldburgstraße setzte der Stadtrat mit Beschluss vom 25.06.2007 den Gemeindeanteil an den Ausbaukosten fest.

 

Seinerzeit ging man davon aus, dass sich in der Waldburgstraße im Hinblick auf den Fahrverkehr Anlieger- und Durchgangsverkehr die Waage halten. Der städtische Anteil an den Ausbaukosten für die Teileinrichtung Fahrbahn wurde auf 50 % festgesetzt.

 

Beim Fußverkehr ging man aufgrund der einmündenden Straßen (Am Lützelbach, Steinkaul, Viktoriabergweg) sowie der Außenbereichshöfe, des Wohngebiets „Auf der Neide“ und des Naherholungsgebiets zwar von Durchgangsverkehr aus, der Anliegerverkehr wurde jedoch als überwiegend eingestuft. Es wurde beschlossen, den städtischen Anteil für die Teileinrichtung Gehweg auf 30 % festzusetzen.

 

Die Kosten für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung wurden dem Gehweg zugeordnet, da die Beleuchtung grundsätzlich dem Fußgänger zugute kommt.

 

Das Abrechnungsgebiet erstreckte sich seinerzeit von der Einmündung „Bergstraße“ bis zur Einmündung „Mätes-Knippchen“ (s. Abbildung 1).

 

Abb. 1

 

Gegen die Beitragsbescheide vom 11.10.2010 wurde von einigen Anliegern Widerspruch eingelegt. Ein Fall ist zwischenzeitlich beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) anhängig. In der mündlichen Verhandlung am 16.04.2013 vertrat das Gericht die Auffassung, die Festsetzung des Abrechnungsgebietes sei nicht korrekt. Ausbaubeiträge können lediglich im unteren Bereich (Bergstraße bis Am Lützelbach) erhoben werden. Darüber hinaus handele es sich um die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage, mit der Folge, dass Erschließungsbeiträge hätten erhoben werden müssen.

 

Somit wird die Waldburgstraße in zwei Abrechnungsgebiete aufgeteilt. Bis zur Einmündung „Am Lützelbach“ handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme (s. Abbildung 2). Im weiteren Verlauf handelt es sich um eine Erschließungsmaßnahme.

 

Abb. 2

 

Beide Abrechnungsgebiete sind nun völlig getrennt voneinander zu betrachten, was unter anderem zur Folge hat, dass der Gemeindeanteil an den Ausbaukosten im Bereich der Ausbaumaßnahme zu überdenken ist, da die Anlieger, die den oberen Bereich der Waldburgstraße anfahren oder –gehen, nun im unteren Bereich dem Durchgangsverkehr zuzuordnen sind.

 

Was den Fahrverkehr betrifft, ist nunmehr von einem überwiegenden Durchgangsverkehr auszugehen. Es wird daher vorgeschlagen, den Gemeindeanteil auf 60 % festzusetzen.

 

Auch im Hinblick auf den Fußverkehr verändert sich die Sachlage. Zwar ist der obere Bereich der Waldburgstraße fußläufig auch über den Viktoriabergweg erreichbar. Dennoch ist im Abrechnungsgebiet von einem erhöhten Durchgangsverkehr bei noch überwiegendem Anliegerverkehr auszugehen. Es wird daher vorgeschlagen, den Gemeindeanteil auf 45 % festzusetzen.

 

Beratungsbedarf besteht nicht.

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ergeht nachstehender