Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Sachverhalt:

Gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.

 

Im Jahr 2013 wurden keine Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern bzw. mit Bediensteten der Stadt abgeschlossen.