Sitzung: 17.03.2014 Stadtrat
Protokoll:
a)
Mitteilungen
Mitteilungen der Verwaltung liegen nicht vor.
b) Anfragen
1. Mit Schreiben vom 11.03.2014 erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach den Entwicklungen in Sachen „Barrierefreiheit“ innerhalb des letzten Jahres.
- Welche baulichen Maßnahmen wurden 2013 in
Remagen vordringlich auf
die Umsetzung von Barrierefreiheit
getroffen (d.h. Barrierefreiheit als
vordringlich Ziel der Maßnahme)?
- Bei welchen weiteren Baumaßnahmen wurde der
Aspekt der
Barrierefreiheit zusätzlich besonders
berücksichtigt?
- Bei welchen sonstigen Maßnahmen der Stadt
(z.B. Bürgerservice) spielte
die Erweiterung der Barrierefreiheit
(im weitesten Sinne) ebenfalls eine
Rolle?
Gleichzeitig möchten wir beantragen,
zukünftig Ende des ersten Quartals eines
jeden Jahres im Haupt- und Finanzausschuß
einen umfassenderen Bericht
zum Stand und zur Fortentwicklung der
Barrierefreiheit in Remagen vorgelegt
zu bekommen. Wir bitten diesen Punkt in der
nächsten Sitzung des HaFi auf die
Tagesordnung zu setzen.
Antwort der Verwaltung:
Abgeschlossene Maßnahmen:
- Bahnhofstraße
- In der Wässerscheid,
- Bordsteinabsenkung an der Ampelanlage GS
St. Martin,
- Neubau KiGa Goethestraße neuer
barrierefreier Zugang von außen,
- Bordsteinabsenkung Milchgasse/Kirchstraße
Künftige Maßnahmen
- Umbau Bahnhof Oberwinter mit barrierefreien
Zugängen zu den Bahnsteigen,
- Bordsteinabsenkung Hauptstraße/Mauerstraße
- Bordsteinabsenkung
Bergstraße/Waldburgstraße
Im Zuge der Baumaßnahmen
"Bahnhofstraße" und "In der Wässerscheid" erfolgten Bordsteinabsenkungen
an den Einmündungen/Kreuzungen, so dass ein bequemeres Queren der Straße
möglich ist. Zudem wurden an den Überquerungsmöglichkeiten Leitstreifen für
Blinde eingerichtet
An der Ampelanlage vor der Remagener
Grundschule wurde der Bordstein abgesenkt.
Diese Maßnahmen finden sich im
Strategiepapier unter den Nummern 1.4.5 bzw. 1.2.5, die Bordsteinabsenkung an
der Grundschule sogar explizit.
Weitere Maßnahmen - auch allgemeiner Art -
sind im neuen Entwurf des Strategiepapiers im neuen Kapitel 1.4
zusammengefasst.
2.
Ratsmitglied
Uhrmacher fragt an, ob eine Beleuchtung des Hafens Oberwinter und des Radweges
in diesem Bereich vorgesehen ist.
Herr Bachem
entgegnet, dass in 2014 keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Für die
erforderlichen 31 Leuchtkörper und die Erneuerung einer Schaltstelle werden
Kosten in Höhe von rd. 50.000,00 € entstehen, die in den Haushaltsplan 2015
eingestellt werden müssten.
3.
Ratsmitglied
Dr. Wyborny erkundigt sich nach dem Sachstand der Baustelle im Bebauungsplan
„Alte Liebe“. Herr Bachem erklärt, dass der Bauherr einen neuen Bauantrag zur
Erlangung einer Baugenehmigung stellen muss.
4.
Ratsmitglied
Keelan bittet darum – wie bereits im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 11.03.2014 formuliert – das Thema „Barrierefreiheit“ in die Tagesordnung
der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung aufzunehmen, da sie dazu noch
referieren möchte. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt.
5.
Ratsmitglied
Heydecke erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der eigenmächtigen
Aufstellung von Blumenkübeln in der Straße „An der Alten Rheinbrücke“. Der
Vorsitzende erklärt, dass zurzeit ein Verfahren beim Kreisrechtsausschuss
anhängig ist.
6.
Ratsmitglied
Dr. Wyborny stellt nachstehende schriftliche Anfragen:
1)
Wer ist
bei der Stadt der Beauftragte für die Belange schwerbehinderter Menschen und
wie wurde dieser bestimmt?
2)
Wie
hoch ist die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten, wird die gesetzliche
Quote in welchem Umfang erfüllt/übererfüllt/oder sich auch frei gekauft?
3)
Wie
viel Vorstellungsgespräche schwerbehinderter Bewerber wurden in etwa in 2013
durchgeführt und wurden auch alle schwerbehinderten Bewerber zum
Vorstellungsgespräch eingeladen?
Antwort
der Verwaltung:
Zu 1)
Behindertenbeauftragter ist seit dem 01.12.2012 Herr Gisbert Schmitz. Die
Bestellung des Behindertenbeauftragten gehört zu den laufenden Geschäften der Verwaltung.
Zu 2)
2013 waren bei der Stadt 11 Behindertenarbeitsplätze besetzt. Das entspricht
einer Quote von 8,73 %. Die gesetzliche Mindestquote beträgt 5 %.
Zu 3)
2013 wurden sehr viele Bewerbungsgespräche geführt (vor allem für die
Kindertagesstätten). Die Anzahl der mit Schwerbehinderten geführten Gespräche
wurde dabei nicht festgehalten und lässt sich rückwirkend auch nicht mehr
ermitteln, da die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt wurden. Sofern die
fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt, wird allerdings jede/r
schwerbehinderte Bewerber/in zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, weil die
Stadt hierzu verpflichtet ist. Es ist 2013 aber zu keiner Einstellung eines
Behinderten gekommen.