Beschluss: mehrfach beschlossen

Protokoll:

4a)    Am Bergquell: Antrag zur Einrichtung einer Spielstraße

4b)    Am Bergquell: Bürgerantrag zur Öffnung einer Einfriedung, Einziehung eines Parkplatzes

 

Vor Eintritt in die Beratung zu diesen beiden Punkten erklären sich Christa Reinartz-Uhrmacher und Philipp Uhrmacher wegen Sonderinteresse für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab.

Die Verwaltung hatte die Einrichtung einer Spielstraße angeregt, da es in der Vergangenheit wiederholt zu zahlreichen Schwierigkeiten mit parkenden Fahrzeugen gekommen ist. Die Straße ist überwiegend so schmal, dass bei einem Großteil der parkenden Fahrzeuge die nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche Restbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben ist. Damit wäre das Parken an diesen Stellen nicht erlaubt. Um besser verdeutlichen zu können, in welchen Bereichen noch geparkt werden kann, wird die Einrichtung einer Spielstraße mit Parkplatzmarkierungen vorgeschlagen. Neben den beiden bereits markierten Parkplätzen südlich der Hausnummer 18/20 könnte noch an zwei weiteren Stellen ein Parkplatz eingezeichnet werden. Die weiteren Voraussetzungen für die Einrichtung einer Spielstraße (z.B. fehlende Gehwege, etc.) liegen vor.

Zeitgleich zu dem Antrag der Verwaltung hat der Eigentümer des Hauses 20 beantragt, in seine Einfriedung eine weitere Tür einzubauen. Dies soll in Höhe des Parkplatzes geschehen, da dort der Höhenunterschied zwischen der Straße und seinem Grundstück am geringsten ist und seine im Haus wohnenden, gesundheitlich eingeschränkten Eltern dort einen leichteren Zugang zum tiefer liegenden Teil des  Grundstücks hätten.
Das Bauamt weist darauf hin, dass derzeit noch unmittelbar vor dem geplanten Zugang ein öffentlicher Parkplatz besteht, der bei Annahme des Antrages versetzt oder aufgehoben werden müsste.

Der Ortsvorsteher weist zu Beginn der Aussprache auf den Erläuterungsbericht zur Ausbaumaßnahme Am Bergquell und zitiert aus diesem. Demnach wurde bislang bewusst auf die Markierung von Parkplätzen verzichtet, da dies gegenüber der geübten Praxis zu einem deutlichen Rückgang an Stellplätzen führen würde.

Die Ortsbeiratsmitglieder stimmen in ihren Äußerungen darin überein, dass sich gegenüber der Situation seit dem Straßenausbau (2007) keine Veränderung ergeben hat. Es werden aber auch die möglichen Probleme für den Fall anerkannt, dass ein Auto so parkt, dass die erforderlichen Restbreite nicht mehr gegeben ist und dann Rettungs- oder Versorgungsfahrzeuge nicht passieren können. Eine Lösung für alle Anwohner sei jedoch nicht möglich. Um zu einer Entscheidung kommen zu können, wird ein Ortstermin erforderlich. Dieser soll vor der nächsten Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

Bei einer Enthaltung entscheidet der Ortsbeirat schließlich einstimmig, die Entscheidung über beide Tagesordnungspunkte zu vertagen und vor der kommenden Sitzung einen Ortstermin durchzuführen.

Beschluss:

Zu TOP 4a) -vertagt-

Zu TOP 4b) -vertagt-

 

4c)    Lohrbergweg: Bürgerantrag zum Einbau eines Absperrbügels

 

Im Übergang zum aus­schließ­lich als Fußweg ausgeschilderten Abschnitt des Lohbergweges schränkt eine Grundstücksmauer die Sicht aus einer Garagenausfahrt erheblich ein. Immer wieder befahren von der Rheinhöhe kommend Fahrrad- und Mopedfahrer widerrechtlich den Weg. Für den aus der Ga­rage fahrenden Autofahrer besteht keine Möglichkeit, in den bergauf gelegenen Fußweg einzusehen. Daher sollen an dieser Stelle gegeneinander versetzte Bügel aufgestellt werden, damit die Radfahrer abbremsen müssen und nicht mit einem ausfahrenden Auto zusammenstoßen.

 

Der Ortsvorsteher erläutert die Situation ergänzend an Hand von Fotos der Örtlichkeit. Nach eingehender Diskussion ergeht folgender

 

Beschluss:

Der Ortsbeirat spricht sich mehrheitlich für die Errichtung der Bügel aus, wobei die Kosten hierfür durch den Antragsteller zu tragen sind. Der genaue Standort ist örtlich unter Berücksichtigung einer möglichen Grundstückszufahrt für den gegenüberliegenden Nachbarn festzulegen

Der Beschluss ergeht mehrheitlich mit 8 Ja- und 3 Nein-Stimmen .