Sitzung: 02.04.2014 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss: mehrfach beschlossen
Protokoll:
4a) Am Bergquell: Antrag zur
Einrichtung einer Spielstraße
4b) Am Bergquell: Bürgerantrag
zur Öffnung einer Einfriedung, Einziehung eines Parkplatzes
Vor
Eintritt in die Beratung zu diesen beiden Punkten erklären sich Christa
Reinartz-Uhrmacher und Philipp Uhrmacher wegen Sonderinteresse für befangen und
rücken vom Sitzungstisch ab.
Die
Verwaltung hatte die Einrichtung einer Spielstraße angeregt, da es in der
Vergangenheit wiederholt zu zahlreichen Schwierigkeiten mit parkenden
Fahrzeugen gekommen ist. Die Straße ist überwiegend so schmal, dass bei einem
Großteil der parkenden Fahrzeuge die nach der Straßenverkehrsordnung
erforderliche Restbreite von 3,05 m nicht mehr gegeben ist. Damit wäre das
Parken an diesen Stellen nicht erlaubt. Um besser verdeutlichen zu können, in
welchen Bereichen noch geparkt werden kann, wird die Einrichtung einer
Spielstraße mit Parkplatzmarkierungen vorgeschlagen. Neben den beiden bereits
markierten Parkplätzen südlich der Hausnummer 18/20 könnte noch an zwei
weiteren Stellen ein Parkplatz eingezeichnet werden. Die weiteren
Voraussetzungen für die Einrichtung einer Spielstraße (z.B. fehlende Gehwege,
etc.) liegen vor.
Zeitgleich
zu dem Antrag der Verwaltung hat der Eigentümer des Hauses 20 beantragt, in
seine Einfriedung eine weitere Tür einzubauen. Dies soll in Höhe des
Parkplatzes geschehen, da dort der Höhenunterschied zwischen der Straße und
seinem Grundstück am geringsten ist und seine im Haus wohnenden, gesundheitlich
eingeschränkten Eltern dort einen leichteren Zugang zum tiefer liegenden Teil
des Grundstücks hätten.
Das Bauamt weist darauf hin, dass derzeit noch unmittelbar vor dem geplanten
Zugang ein öffentlicher Parkplatz besteht, der bei Annahme des Antrages
versetzt oder aufgehoben werden müsste.
Der
Ortsvorsteher weist zu Beginn der Aussprache auf den Erläuterungsbericht zur
Ausbaumaßnahme Am Bergquell und zitiert aus diesem. Demnach wurde bislang
bewusst auf die Markierung von Parkplätzen verzichtet, da dies gegenüber der
geübten Praxis zu einem deutlichen Rückgang an Stellplätzen führen würde.
Die
Ortsbeiratsmitglieder stimmen in ihren Äußerungen darin überein, dass sich
gegenüber der Situation seit dem Straßenausbau (2007) keine Veränderung ergeben
hat. Es werden aber auch die möglichen Probleme für den Fall anerkannt, dass
ein Auto so parkt, dass die erforderlichen Restbreite nicht mehr gegeben ist
und dann Rettungs- oder Versorgungsfahrzeuge nicht passieren können. Eine
Lösung für alle Anwohner sei jedoch nicht möglich. Um zu einer Entscheidung
kommen zu können, wird ein Ortstermin erforderlich. Dieser soll vor der
nächsten Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.
Bei
einer Enthaltung entscheidet der Ortsbeirat schließlich einstimmig, die
Entscheidung über beide Tagesordnungspunkte zu vertagen und vor der kommenden
Sitzung einen Ortstermin durchzuführen.
Beschluss:
Zu
TOP 4a) -vertagt-
Zu
TOP 4b) -vertagt-
4c) Lohrbergweg: Bürgerantrag
zum Einbau eines Absperrbügels
Im Übergang zum ausschließlich als Fußweg
ausgeschilderten Abschnitt des Lohbergweges schränkt eine Grundstücksmauer die
Sicht aus einer Garagenausfahrt erheblich ein. Immer wieder befahren von der
Rheinhöhe kommend Fahrrad- und Mopedfahrer widerrechtlich den Weg. Für den aus
der Garage fahrenden Autofahrer besteht keine Möglichkeit, in den bergauf
gelegenen Fußweg einzusehen. Daher sollen an dieser Stelle gegeneinander
versetzte Bügel aufgestellt werden, damit die Radfahrer abbremsen müssen und
nicht mit einem ausfahrenden Auto zusammenstoßen.
Der Ortsvorsteher erläutert die Situation ergänzend
an Hand von Fotos der Örtlichkeit. Nach eingehender Diskussion ergeht folgender
Beschluss:
Der
Ortsbeirat spricht sich mehrheitlich für die Errichtung der Bügel aus, wobei
die Kosten hierfür durch den Antragsteller zu tragen sind. Der genaue Standort
ist örtlich unter Berücksichtigung einer möglichen Grundstückszufahrt für den
gegenüberliegenden Nachbarn festzulegen
Der
Beschluss ergeht mehrheitlich mit 8 Ja- und 3 Nein-Stimmen .