Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens. Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung der Verfahrensunterlagen sowie der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt.


Sachverhalt:

Die bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan 10.38 „SB-Markt / Alte Straße“ sehen für die etwa 390 m² große Parzelle in der Gemarkung Remagen, Flur 8, Flurstück 580, eine Nutzung als Kinderspielplatz vor. Seit der Rechtskraft des aus dem Jahr 1994 stammenden Bebauungsplanes, der zuletzt im Jahr 1999 geändert wurde, erfolgte allerdings noch keine zweckentsprechende Nutzung der Fläche. Der nicht weit entfernte Spielplatz in der Friesenstraße hat offenkundig die zugedachte Funktion übernommen, zumal er deutlich größer ist und über einen eigenen Bolzplatz verfügt.

Die im städtischen Eigentum befindliche Fläche lag lange Zeit brach und ist seit dem Sommer 2007 als Gartenland verpachtet.

 

Ausgehend von konkreten Grundstücksanfragen soll die Parzelle dem umliegenden Wohnbauland zugeordnet werden, um so eine eigenständige Bebauung oder aber die Einbeziehung in die Gartenfläche benachbarter Grundstücke zu ermöglichen.

 

Der Ortsbeirat Remagen hat in seiner Sitzung am 12.03.2014 in nichtöffentlicher Sitzung über den Antrag beraten und einer Änderung zugestimmt.

 

 

Abbildung 1: unmaßstäblicher Katasterauszug

 

 

Abbildung 2: Auszug aus dem Bebauungsplan  10.38/03 "SB-Markt/Alte Straße"

 

 

Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind gegeben, so dass die Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren erfolgen kann. Gleichzeitig mit der Änderung des bisherigen Spielplatzes sind die textlichen Festsetzungen zu aktualisieren.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche bereits als Wohnbaufläche dar, so dass in dieser Hinsicht keine Korrektur erforderlich wird.