Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung in der bisher geltenden
Fassung neu.
Sachverhalt:
Die Geltung der Geschäftsordnung des Stadtrats
ist immer auf die laufende Wahlzeit beschränkt, so dass mit Beginn einer neuen
Wahlzeit auch eine neue Geschäftsordnung zu beschließen ist. Bis zum Beschluss
einer neuen Geschäftsordnung gilt die alte weiter.
Die neue Geschäftsordnung soll zum 01.07.2014
in Kraft treten.
Die bisherige Geschäftsordnung des Stadtrats
orientiert sich an der Mustergeschäftsordnung und wurde lediglich den Remagener
Verhältnissen angepasst. Da die Mustergeschäftsordnung unverändert geblieben
ist, empfiehlt es sich, die Geschäftsordnung in der bisherigen Fassung zu
belassen und neu zu beschließen. Eine Ausfertigung haben alle Ratsmitglieder
mit der Beschlussvorlage erhalten.
Beratungsbedarf besteht nicht.
Es ergeht nachstehender