Beschluss: mehrfach beschlossen

Protokoll:

Die Zahl der Beigeordneten beträgt nach § 8 der Hauptsatzung bis zu drei. Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind (§ 50 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung).

 

Die Beigeordneten sind in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu wählen. Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht nach § 36 Abs. 3 GemO. Der Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder, die in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen werden, sich zur Stimmabgabe in die dafür bereitgestellte Wahlkabine zu begeben. Nach Kennzeichnung der Stimmzettel mit dem bereitliegenden Stift sind diese in die bereitstehende Wahlurne einzuwerfen.

 

Nun bittet der Vorsitzende um Wahlvorschläge für den Ersten Beigeordneten.

 

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Rolf Plewa vor.

 

Der Vorsitzende leitet  den 1. Wahlgang ein. Die geheime Abstimmung, an der sich der Vorsitzende gemäß § 36 Abs. 3 GemO nicht beteiligt, hat nachstehendes Ergebnis:

 

Anwesende Ratsmitglieder:                       31

abgegebene Stimmen:                               31

ungültige Stimmen:                                       3

Ja-Stimmen:              :                                   26

Nein-Stimmen:                                               2

 

Damit ist Herr Plewa zum Ersten Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

 

 

Für die Wahl zum Zweiten Beigeordneten wird von der CDU-Fraktion Herr Joachim Titz vorgeschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt Herrn Antonio Lopez vor.

 

Anschließend leitet der Vorsitzende den Wahlgang ein. Die geheime Abstimmung, an der sich der Vorsitzende gemäß § 36 Abs. 3 GemO nicht beteiligt, hat nachstehendes Ergebnis:

 

Anwesende Ratsmitglieder:                       31

abgegebene Stimmen:                               31

ungültige Stimmen:                                       0

auf Herrn Titz entfallen:                              23 Stimmen

auf Herrn Lopez entfallen:                           8 Stimmen

 

Somit ist Herr Titz zum Zweiten Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

 

Für die Wahl zum Dritten Beigeordneten wird von der FBL-Fraktion Herr Rainer Doemen vorgeschlagen. Anschließend leitet der Vorsitzende den Wahlgang ein.

 

Anwesende Ratsmitglieder:                       31

abgegebene Stimmen                                31

ungültige Stimmen:                                       0

Ja-Stimmen:              :                                   29

Nein-Stimmen:                                               2

 

Damit ist Herr Doemen zum Dritten Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

 

Nach § 54 Abs. 1 GemO sind die Beigeordneten nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Beamten (Ehrenbeamte) zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Bürgermeister Georgi übergibt zunächst dem Ersten Beigeordneten Herrn Plewa die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.

 

Dann übergibt der Vorsitzende dem Zweiten Beigeordneten Herrn Titz die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde ebenfalls eine besondere Niederschrift gefertigt.

 

Anschließend übergibt der Vorsitzende dem Dritten Beigeordneten Herrn Doemen die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn in sein Amt ein. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung wurde ebenfalls eine besondere Niederschrift gefertigt.

 

Die neugewählten Beigeordneten nehmen am Verwaltungstisch Platz.

 

Herr Plewa, Herr Titz und Herr Doemen legen ihr Mandat als Ratsmitglied nieder. Die Ersatzpersonen Frau Christa Reinartz-Uhrmacher (SPD), Frau Rita Höppner (CDU) und Herr Egmond Eich (FBL) sind anwesend und werden vom Vorsitzenden per Handschlag verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.