Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder und Stellvertreter in den Umlegungsausschuss gewählt:

 

Vertreter des Stadtrats

 

Rita Höppner                                                                 Jürgen Meyer

Frongasse 6                                                                  Amselweg 4

53424 Remagen                         (CDU)               53424 Remagen-Oedingen                     (CDU)

 

Prof. Dr. Frank Bliss                                                       Antonio Lopez                           .

Sinziger Straße 17                                                         Apollinarisberg 1

53424 Remagen                         (B 90)               53424 Remagen                         (B 90)

 

 

Mitglied mit Befähigung zum

Richteramt oder höherem

Verwaltungsdienst

 

Beate Reich                                                                  Andreas Föhr

Alexander-von-Humboldt-Straße 2                                   Römerstraße 40

53424 Remagen                         (SPD)               53424 Remagen-Kripp                            (CDU)

 

 

 

Mitglied mit Erfahrung in der

Bewertung von Grundstücken

 

Walter Köbbing                                                              Jürgen Blüher

Jerusalemweg 20                                                           Quellenstraße 151

53424 Remagen                         (CDU)               53424 Remagen-Kripp                            (SPD)

 

Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.


Sachverhalt:

Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern sowie ebenso vielen Stellvertretern, die alle nach den Bestimmungen des § 45 GemO durch den Stadtrat zu wählen sind (§ 2 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26.03.1981 – GVBl. S. 78 –).

 

Neben den mindestens zwei Stadtratsmitgliedern gehören dem Gremium drei besondere sachkundige Personen an. Hiernach ist die Zusammensetzung wie folgt:

 

1.    Der Vorsitzende muss die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen) haben. In der Regel soll dies der Leiter des zuständigen staatlichen Katasteramtes sein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 LVO/UA).

 

2.    Ein Mitglied des Ausschusses muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben (§ 2 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz LVO/UA).

 

3.    Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken besondere Erfahrung haben (§ 2 Abs. 1 Satz 5 LVO/UA).

 

4.    Mindestens zwei Mitglieder sollen dem Stadtrat angehören (§ 2 Abs. 1 Satz 3 LVO/UA).

 

Nach der bisherigen Praxis wurden die Mitglieder 2) bis 4) nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat benannt.