Sitzung: 15.07.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0011/2014
Beschluss:
Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder und Stellvertreter in den Umlegungsausschuss gewählt:
Vertreter
des Stadtrats
Rita Höppner Jürgen
Meyer
Frongasse 6 Amselweg
4
53424 Remagen (CDU) 53424 Remagen-Oedingen (CDU)
Prof. Dr. Frank Bliss Antonio
Lopez .
Sinziger Straße 17 Apollinarisberg
1
53424 Remagen (B 90) 53424 Remagen (B 90)
Mitglied mit Befähigung zum
Richteramt oder höherem
Verwaltungsdienst
Beate Reich Andreas
Föhr
Alexander-von-Humboldt-Straße
2 Römerstraße
40
53424 Remagen (SPD) 53424 Remagen-Kripp (CDU)
Mitglied mit Erfahrung in der
Bewertung von Grundstücken
Walter Köbbing Jürgen
Blüher
Jerusalemweg 20 Quellenstraße
151
53424 Remagen (CDU) 53424 Remagen-Kripp (SPD)
Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.
Sachverhalt:
Der Umlegungsausschuss besteht aus 5 ordentlichen Mitgliedern sowie ebenso vielen Stellvertretern, die alle nach den Bestimmungen des § 45 GemO durch den Stadtrat zu wählen sind (§ 2 der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26.03.1981 – GVBl. S. 78 –).
Neben den mindestens zwei Stadtratsmitgliedern gehören dem Gremium drei besondere sachkundige Personen an. Hiernach ist die Zusammensetzung wie folgt:
1. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen) haben. In der Regel soll dies der Leiter des zuständigen staatlichen Katasteramtes sein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 LVO/UA).
2. Ein Mitglied des Ausschusses muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben (§ 2 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz LVO/UA).
3. Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken besondere Erfahrung haben (§ 2 Abs. 1 Satz 5 LVO/UA).
4. Mindestens zwei Mitglieder sollen dem Stadtrat angehören (§ 2 Abs. 1 Satz 3 LVO/UA).
Nach der bisherigen Praxis wurden die Mitglieder 2) bis 4) nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat benannt.