Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gewählt:

 

ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR

 

Mitglied                                                                                  keine Stellvertreter

 

Detlef Lempio                                                                       

Ligusterweg 10                                                                    

53424 Remagen-Kripp                    (CDU)

 

Jürgen Blüher                                                                       

Quellenstraße 151                                                               

53424 Remagen-Kripp                    (SPD)

 

Prof. Dr. Frank Bliss

Sinziger Straße 4

53424 Remagen                               (B 90)

 

 

In den Werkausschuss des Abwasserzweckverbandes werden per Akklamation nachstehende Personen gewählt:

 

 

WERKAUSSCHUSS ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR

 

 

Mitglied                                                                                  Stellvertreter

 

Prof. Dr. Frank Bliss                                                 Jürgen Blüher

Sinziger Straße 4                                                                  Quellenstraße 151

53424 Remagen                               (B 90)                         53424 Remagen-Kripp        (SPD)

 

 

Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.

 


Sachverhalt:

Für die Wahl der Vertreter der Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung gilt § 8 Abs. 2 Satz 3 Zweckverbandsgesetz sinngemäß § 88 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GemO. Damit ist festgelegt, dass der Bürgermeister der geborene Vertreter des Verbandsmitglieds, somit der Stadt Remagen, ist. Weitere Vertreter werden vom Stadtrat in sinngemäßer Anwendung des § 45 GemO widerruflich bestellt; ihre Amtszeit entspricht, vorbehaltlich eines Widerrufs der Bestellung, der Amtszeit des Vertretungsorgans, somit des Stadtrats, das sie bestellt hat.

 

§ 8 Abs. 1 Satz 2 Zweckverbandsgesetz schließt aus, dass für die Vertreter der Verbandsmitglieder Stellvertreter bestellt werden.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Ahr“ vom 10.07.1989 hat die Stadt Remagen in der Verbandsversammlung vier Vertreter und somit vier Stimmen. Zu dem Bürgermeister hat der Stadtrat drei weitere Vertreter zu bestellen.