Sitzung: 15.07.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: 0014/2014
Beschluss:
Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gewählt:
ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR
Mitglied keine
Stellvertreter
Detlef Lempio
Ligusterweg 10
53424 Remagen-Kripp (CDU)
Jürgen Blüher
Quellenstraße 151
53424 Remagen-Kripp (SPD)
Prof. Dr. Frank Bliss
Sinziger Straße 4
53424 Remagen (B
90)
In den Werkausschuss des Abwasserzweckverbandes werden per Akklamation
nachstehende Personen gewählt:
WERKAUSSCHUSS
ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR
Mitglied Stellvertreter
Prof. Dr. Frank Bliss Jürgen
Blüher
Sinziger Straße 4 Quellenstraße
151
53424 Remagen (B
90) 53424
Remagen-Kripp (SPD)
Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.
Sachverhalt:
Für die Wahl der Vertreter der Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung gilt § 8 Abs. 2 Satz 3 Zweckverbandsgesetz sinngemäß § 88 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GemO. Damit ist festgelegt, dass der Bürgermeister der geborene Vertreter des Verbandsmitglieds, somit der Stadt Remagen, ist. Weitere Vertreter werden vom Stadtrat in sinngemäßer Anwendung des § 45 GemO widerruflich bestellt; ihre Amtszeit entspricht, vorbehaltlich eines Widerrufs der Bestellung, der Amtszeit des Vertretungsorgans, somit des Stadtrats, das sie bestellt hat.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 Zweckverbandsgesetz schließt aus, dass für die Vertreter der Verbandsmitglieder Stellvertreter bestellt werden.
Nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Ahr“ vom 10.07.1989 hat die Stadt Remagen in der Verbandsversammlung vier Vertreter und somit vier Stimmen. Zu dem Bürgermeister hat der Stadtrat drei weitere Vertreter zu bestellen.