Sitzung: 24.07.2014 Ortsbeirat Oberwinter
Beschluss:
Protokoll:
6-01 Verkehrsspiegel
Bundesstraße / Pfarrer-Sachsse-Straße
Zu diesem Punkt nimmt der Bürgermeister Stellung. Er geht hierzu auf den bisherigen Ablauf zu dem Spiegel ein. Vor 3 Jahren wurde dieser im Zusammenhang mit der Verkehrsschau erstmalig unter den Fachleuten diskutiert. Die Verkehrsschau ist ein regelmäßig alle zwei Jahre stattfindendes Treffen der Verkehrsexperten, an der neben Mitarbeitern der Stadtverwaltung, den Ortsvorstehern und weiteren Vertretern der Politik nehmen auch Vertreter der Polizei und der Straßenbaubehörden des Landes (Landesbetrieb Mobilität, LBM, als Baulastträger für die Bundes- und Landesstraßen) sowie der Kreisverwaltung (für die Kreisstraßen) teilnehmen. Fester Bestandteil einer Verkehrsschau ist stets eine Rundfahrt durch die Stadt mit Ortsterminen an den zur Beratung anstehenden Stellen. Auf Anregung der Polizei und des LBM wurde der Verkehrsspiegel an der Einmündung der Pfarrer-Sachsse-Straße in die B9 abgebaut. Diese Behörden legten im Rahmen der Verkehrsschau dar, dass der Spiegel zu einer verzerrten Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Entfernung führt, und damit einen Gefahrenpunkt darstellt.
Nicht zuletzt auf Wunsch mehrerer Bürger erfolgte Mitte 2013 eine neuerliche Beratung im Ortsbeirat über einen Wiederaufbau des 2012 demontierten Verkehrsspiegels. Die Verwaltung prüfte einen Wiederaufbau und hörte hierzu auch den LBM sowie die Polizei. Die Verwaltung war geneigt, dem Wunsch des Ortes letztlich zu folgen und den Spiegel wieder aufzustellen. In die auch im Ortsbeirat noch laufenden Beratungen zu diesem Thema erschien jedoch ein Presseartikel der Polizeiinspektion Remagen (vgl. Anlage). Darin wurde die Bedeutung eines Spiegels für die Sicherheit des Verkehrs ebenso in Frage gestellt wie die Zuständigkeit des Ortsbeirates. Ein Spiegel stellt nach der StVO keine Verkehrseinrichtung dar und fällt nach der Remagener Hauptsatzung somit nicht in die Zuständigkeit des Ortsbeirates. Die Verantwortung obliegt folglich ausschließlich der Verwaltung und damit insbesondere bei Haftungsfragen dem Bürgermeister. Um letzte fachliche Zweifelsfragen zu klären, wurde von der Verwaltung eine verkehrstechnische Stellungnahme beauftragt. Das Fachbüro „Verkehrskonzept“ aus Aachen (vgl. Anlage) kam in seiner Expertise zu der gleichen Schlussfolgerung wie die Polizei. Da sich nunmehr sowohl die Polizei wie auch das Fachbüro gegen einen Verkehrsspiegel ausgesprochen hatten, konnte der Bürgermeister aus Haftungsgründen den Beschluss des Ortsbeirates zum Wiederaufbau des Verkehrsspiegels nicht umsetzen. Anderenfalls hätte ein Unfallgeschädigter unter Verweis auf die öffentlich bekannte Position der Polizei wie auch auf das Fachgutachen zur Begleichung von Ersatzansprüchen den Bürgermeister haftbar machen können.
Die Entscheidung über die auch vom Fachplaner vorgeschlagene Alternative, ein Rechtsabbiegegebot festzusetzen oder aber eine unechte Einbahnstraße[1] einzurichten, obliegt als Verkehrsregelung hingegen der Zuständigkeit des Ortsbeirates.
Der Ortsbeirat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters wie auch seine Entscheidung, den Verkehrsspiegel nicht mehr anzubringen, zur Kenntnis. Herr Dr. Behnke erkundigt sich zuvor, ob es seit dem Abbau des Spiegels zu einer Häufung von Unfällen gekommen sei. Dies wird verneint (vgl. hierzu auch die Niederschriften vom 03.07.2013 TOP 4.04 nichtöffentlich, vom 23.10.2013, TOP 4.04 nichtöffentlich, die nachstehend wiedergegeben werden).
Auszug
aus der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2013
TOP
04.04 Nach der Demontage des
Verkehrsspiegels an der Ausfahrt der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9 hat der
Vorsitzende Kontakt mit der Polizei aufgenommen, um sich über die Entwicklung
der Unfallzahlen zu informieren. Nach Aussage der Polizei wurden dort nach der
Entfernung bislang 3 Unfälle registriert, die im wesentlichen auf
Abbiegefehler zurückzuführen waren. Als Unfallschwerpunkt wird die Einmündung
nicht eingestuft. In ihrer Korrespondenz mit dem Ortsvorsteher schlägt die
Polizei vor, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weitere Änderungen
vorzunehmen. Dies könne durch eine Beschränkung des Abbiegens nur noch in
südliche Richtung (Unkelbach, Remagen)
geschehen oder durch die Einrichtung einer (unechten) Einbahnstraße1
geschehen.
Die
Ordnungsverwaltung der Stadt wird vom Ortsvorsteher gebeten, zusammen mit der
Polizei verschiedene Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat zur
weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Fußnote:
[1] Eine
„echte Einbahnstraße“ erlaubt das Befahren der Straße nur in eine Richtung,
hier von der B9 in Richtung Hauptstraße. Eine unechte Einbahnstraße hingegen
lässt wie bisher den Gegenverkehr zu, unterbindet vorliegend aber die Ausfahrt
unmittelbar auf die B9, unabhängig von der weiteren Fahrtrichtung. Die
Pfarrer-Sachsse-Straße könnte in beiden Fällen nur über die Hauptstraße
verlassen werden.
Auszug
aus der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2013
TOP
04.04 Jürgen Heno fragt an, ob
es bedingt durch den jüngsten Unfall an der Einmündung Pfarrer-Sachsse-Straße
auf die B9 zu offiziellen Reaktionen gekommen ist.
Der
Vorsitzende wollte hierzu im Rahmen seiner Mitteilungen ohnehin informieren. Gemeinsam
mit der Polizei und der Ordnungsverwaltung wurden bereits erste Überlegungen
über mögliche Anpassungen vorgenommen. Vorgeschlagen wurde in diesem Zusammenhang
eine Änderung der Verkehrsführung in der Pfarrer-Sachsse-Straße, entweder in
Form einer echten oder einer unechten Einbahnstraße. Während bei einer echten
Einbahnstraße das Befahren der Straße nur noch in Richtung Hauptstraße möglich
sein würde, unterbindet eine unechte Einbahnstraße lediglich die Ausfahrt auf
die B9, während die Straße im Übrigen in beide Richtungen befahrbar bliebe. Die
Busbetriebe wurden in diese Abstimmung bereits einbezogen und erklärten ihre
grundsätzliche Zustimmung.
Als
weitere Variante kommt nach Meinung des Vorsitzenden eine Beschränkung der Ausfahrt
auf die B9 nur noch in Richtung Remagen in Frage.
Auf
Rückfrage teilte die Polizei dem Ortsvorsteher mit, dass es im Jahr 2012 an der
B9 zu insgesamt 3 Unfällen gekommen ist. 2 Unfälle zählen als Abbiegeunfall,
einer als Vorfahrtsunfall. In diesem Jahr hat die Polizei bereits 5 Unfälle
gezählt, von denen vier als Abbiegeunfall einzustufen sind, ein weiterer als
Auffahrunfall.
Nach
Auffassung des LBM würde sich die Unfallgefahr vermindern, wenn sich die
Autofahrer an die vorgegebene zulässige Geschwindigkeit (50 km/h) halten
würden. Dies könne der LBM jedoch nicht überprüfen, vielmehr obliegt die
Verkehrsüberwachung der Polizei. Diese wiederum sieht sich wegen unzureichender
zeitlicher wie personeller Ressourcen außer Stande, regelmäßige Kontrollen
durchzuführen.
Obwohl
das Thema unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ aufgerufen
ist, entsteht eine ausführliche Diskussion. Hierin werden die Vor- und
Nachteile der vorgeschlagenen Alternativen ausgiebig erörtert (Anliegerverkehr,
Umwegfahrten, Verlagerung des Verkehrs auf enge Altstadtstraßen, verstärktes
Befahren der Hauptstraße und deren Kopfsteinpflaster). Die meisten Mitglieder
des Ortsbeirates vertreten die Auffassung, dass mögliche Maßnahmen auf die
Bundesstraße selbst zu beschränken sind. Dies betrifft insbes. die Einhaltung
der zulässigen Geschwindigkeit, die ggf. durch sog. Starenkästen zu überprüfen
ist. Die Verwaltung möge in dieser Hinsicht die rechtlichen Gegebenheiten prüfen.
Zusammenfassend
zeichnet sich folgendes Meinungsbild ab:
1. die
Pfarrer-Sachsse-Straße soll weder als echte, noch als unechte Einbahnstraße
eingerichtet werden;
2. mit
den zuständigen Stellen ist Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob das Aufstellen
sog. „Starenkästen“ realisierbar ist;
3. der
Verkehrsspiegel ist wieder aufzubauen
4. von
der Pfarrer-Sachsse-Straße aus auf die Bundesstraße ist die Abbiegemöglichkeit
auf ein Rechtsabbiegen in Fahrtrichtung Unkelstein / Remagen zu beschränken.
6-02
Straßenmarkierungsarbeiten
Zusammen mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes hat der Ortsvorsteher am 08.07.2014 in Oberwinter verschiedene Stellen besichtigt, an denen eine vorhandene Straßenmarkierung zu erneuern ist oder an denen eine neue Markierung aufgebracht werden soll.
So ist vorgesehen, dass auf Wunsch der Anlieger an den beiden Einfahrten auf die alte B9 jeweils ein Piktogramm „zulässige Geschwindigkeit 30 km/h“ aufgemalt werden soll.
Am Hahnsberg werden im Bereich des Stellwerks die Sperrflächen erneuert, zusätzlich wird am Beginn des Hahnsbergweges ein Durchfahrtverbotsschild aufgehängt (oben am Rheinblick ist der Weg bereits als Gehweg beschildert).
An der Kreuzung Westerwaldweg / Siebengebirgsweg werden ebenso wie vor dem Hotel Birgeler Kopf und Am Erlenbrunnen gegenüber dem Haus Züllighoven die Sperrflächen erneuert bzw. erstmalig angebracht.
Am Heideweg wird die Haltelinie erneuert, im Umfeld des Bandorfer Kreisels die gesamte Fahrbahnmarkierung.
In der Hauptstraße schließlich werden im Umfeld des Bahnhofs die Tempo-30-Schilder auf der Fahrbahn erneuert, ebenso die im südlichen Abschnitt der Straße vorhandenen Parktaschen.
6-03
Martinsausschuss
Nach kurzer Aussprache werden folgende Mitglieder des Ortsbeirates in den Martinsausschuss delegiert: Jürgen Walbröl, Dr. Markus Behnke, Iris Loosen, Norbert Matthias
6-04 Kirmes 2014
Der Vorsitzende erinnert daran, dass am Wochenende des 08.08. bis einschließlich 11.08. die diesjährige Kirmes stattfindet.
[1] Eine unechte Einbahnstraße lässt die Einfahrt von der B9 in die Pfarrer-Sachsse-Straße zu, nicht aber in umgekehrter Fahrtrichtung die Ausfahrt von der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9