Beschluss:

 


Protokoll:

6-01 Verkehrsspiegel Bundesstraße / Pfarrer-Sachsse-Straße

Zu diesem Punkt nimmt der Bürgermeister Stellung. Er geht hierzu auf den bisherigen Ablauf zu dem Spiegel ein. Vor 3 Jahren wurde dieser im Zusammenhang mit der Ver­kehrs­schau erstmalig unter den Fachleuten diskutiert. Die Verkehrsschau ist ein regel­mäßig alle zwei Jahre stattfindendes Treffen der Verkehrsexperten, an der neben Mit­arbeitern der Stadtverwaltung, den Ortsvorstehern und weiteren Vertretern der Politik nehmen auch Vertreter der Polizei und der Straßenbaubehörden des Landes (Landes­betrieb Mobilität, LBM,  als Baulastträger für die Bundes- und Landesstraßen) sowie der Kreisverwaltung  (für die Kreisstraßen) teilnehmen. Fester Bestandteil einer Verkehrsschau ist stets eine Rundfahrt durch die Stadt mit Ortsterminen an den zur Beratung anstehenden Stellen. Auf Anregung der Polizei und des LBM wurde der Verkehrsspiegel an der Ein­mündung der Pfarrer-Sachsse-Straße in die B9 abgebaut. Diese Behörden legten im Rahmen der Verkehrsschau dar, dass der Spiegel zu einer verzerrten Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Entfernung führt, und damit einen Gefahrenpunkt darstellt.

Nicht zuletzt auf Wunsch mehrerer Bürger erfolgte Mitte 2013 eine neuerliche Beratung im Ortsbeirat über einen Wiederaufbau des 2012 demontierten Verkehrsspiegels. Die Ver­waltung prüfte einen Wiederaufbau und hörte hierzu auch den LBM sowie die Polizei. Die Verwaltung war geneigt, dem Wunsch des Ortes letztlich zu folgen und den Spiegel wieder aufzustellen. In die auch im Ortsbeirat noch laufenden Beratungen zu diesem Thema erschien jedoch ein Presseartikel der Polizeiinspektion Remagen (vgl. Anlage). Darin wurde die Bedeutung eines Spiegels für die Sicherheit des Verkehrs ebenso in Frage ge­stellt wie die Zuständig­keit des Ortsbeirates. Ein Spiegel stellt nach der StVO keine Ver­kehrseinrichtung  dar und fällt nach der Remagener Hauptsatzung somit nicht in die Zu­ständigkeit des Ortsbeirates. Die Verantwortung obliegt folglich ausschließlich der Ver­waltung und damit insbesondere bei Haftungsfragen dem Bürgermeister. Um letzte fach­liche Zweifelsfragen zu klären, wurde von der Verwaltung eine verkehrstechnische Stellung­nahme beauftragt. Das Fachbüro „Verkehrskonzept“ aus Aachen (vgl. Anlage) kam in seiner Expertise zu der gleichen Schlussfolgerung wie die Polizei. Da sich nunmehr so­wohl die Polizei wie auch das Fachbüro gegen einen Verkehrsspiegel ausgesprochen hatten, konnte der Bürgermeister aus Haftungsgründen den Beschluss des Ortsbeirates zum Wiederaufbau des Verkehrsspiegels nicht umsetzen. Anderenfalls hätte ein Unfall­geschädigter unter Verweis auf die öffentlich bekannte Position der Polizei wie auch auf das Fachgutachen zur Begleichung von Ersatzansprüchen den Bürgermeister haftbar machen können.

Die Entscheidung über die auch vom Fachplaner vorgeschlagene Alternative, ein Rechts­abbiegegebot festzusetzen oder aber eine unechte Einbahnstraße[1] einzurichten, obliegt als Verkehrsregelung hingegen der Zuständigkeit des Ortsbeirates.

Der Ortsbeirat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters wie auch seine Entscheidung, den Verkehrsspiegel nicht mehr anzubringen, zur Kenntnis. Herr Dr. Behnke erkundigt sich zuvor, ob es seit dem Abbau des Spiegels zu einer Häufung von Unfällen gekommen sei. Dies wird verneint (vgl. hierzu auch die Niederschriften vom 03.07.2013 TOP 4.04 nicht­öffentlich, vom 23.10.2013, TOP 4.04 nichtöffentlich, die nachstehend wiedergegeben werden).

Auszug aus der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2013

TOP 04.04           Nach der Demontage des Verkehrsspiegels an der Aus­fahrt der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9 hat der Vorsitzende Kontakt mit der Polizei aufgenommen, um sich über die Entwicklung der Unfallzahlen zu informieren. Nach Aussage der Polizei wurden dort nach der Entfernung bislang 3 Unfälle registriert, die im wesent­lichen auf Abbiegefehler zurückzuführen waren. Als Unfall­schwer­punkt wird die Einmündung nicht eingestuft. In ihrer Korrespondenz mit dem Ortsvorsteher schlägt die Polizei vor, zur Er­höhung der Verkehrssicherheit weitere Änderungen vorzunehmen. Dies könne durch eine Beschränkung des Abbiegens nur noch in südliche Richtung (Unkelbach, Remagen)  geschehen oder durch die Einrichtung einer (unechten) Einbahnstraße1 geschehen.

Die Ordnungsverwaltung der Stadt wird vom Ortsvorsteher gebeten, zusammen mit der Polizei verschiedene Vorschläge zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Fußnote:
[1] Eine „echte Einbahnstraße“ erlaubt das Befahren der Straße nur in eine Richtung, hier von der B9 in Richtung Hauptstraße. Eine unechte Einbahnstraße hingegen lässt wie bisher den Gegenverkehr zu, unterbindet vorliegend aber die Ausfahrt unmittelbar auf die B9, unabhängig von der weiteren Fahrtrichtung. Die Pfarrer-Sachsse-Straße könnte in beiden Fällen nur über die Hauptstraße verlassen werden.

 

Auszug aus der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2013

TOP 04.04           Jürgen Heno fragt an, ob es bedingt durch den jüngsten Unfall an der Ein­mündung Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9 zu offiziellen Reaktionen gekommen ist.

Der Vorsitzende wollte hierzu im Rahmen seiner Mitteilungen ohnehin informieren. Ge­meinsam mit der Polizei und der Ordnungsverwaltung wurden bereits erste Über­legungen über mögliche Anpassungen vorgenommen. Vorgeschlagen wurde in diesem Zusammen­hang eine Änderung der Verkehrsführung in der Pfarrer-Sachsse-Straße, entweder in Form einer echten oder einer unechten Einbahnstraße. Während bei einer echten Einbahnstraße das Befahren der Straße nur noch in Richtung Hauptstraße möglich sein würde, unterbin­det eine unechte Einbahnstraße lediglich die Ausfahrt auf die B9, während die Straße im Übrigen in beide Richtungen befahrbar bliebe. Die Busbetriebe wurden in diese Abstim­mung bereits einbezogen und erklärten ihre grundsätzliche Zustimmung.

Als weitere Variante kommt nach Meinung des Vorsitzenden eine Beschränkung der Aus­fahrt auf die B9 nur noch in Richtung Remagen in Frage.

Auf Rückfrage teilte die Polizei dem Ortsvorsteher mit, dass es im Jahr 2012 an der B9 zu insgesamt 3 Unfällen gekommen ist. 2 Unfälle zählen als Abbiegeunfall, einer als Vorfahrts­unfall. In diesem Jahr hat die Polizei bereits 5 Unfälle gezählt, von denen vier als Abbiege­unfall einzustufen sind, ein weiterer als Auffahrunfall.

Nach Auffassung des LBM würde sich die Unfallgefahr vermindern, wenn sich die Autofah­rer an die vorgegebene zulässige Ge­schwindigkeit (50 km/h) halten würden. Dies könne der LBM jedoch nicht überprüfen, vielmehr obliegt die Verkehrsüberwachung der Polizei. Diese wiederum sieht sich wegen unzureichender zeitlicher wie personeller Ressourcen außer Stande, regelmäßige Kontrollen durchzuführen.

 

Obwohl das Thema unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ aufgerufe­n ist, entsteht eine ausführliche Diskussion. Hierin werden die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Alternativen ausgiebig erörtert (Anliegerverkehr, Umwegfahrten, Ver­lagerung des Verkehrs auf enge Altstadtstraßen, verstärktes Befahren der Hauptstraße und deren Kopfsteinpflaster). Die meisten Mitglieder des Ortsbeirates vertreten die Auffassung, dass mögliche Maßnahmen auf die Bundesstraße selbst zu beschränken sind. Dies betrifft insbes. die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit, die ggf. durch sog. Starenkästen zu überprüfen ist. Die Verwaltung möge in dieser Hinsicht die rechtlichen Gegebenheiten prü­fen.

Zusammenfassend zeichnet sich folgendes Meinungsbild ab:

1.    die Pfarrer-Sachsse-Straße soll weder als echte, noch als unechte Einbahnstraße eingerichtet werden;

2.    mit den zuständigen Stellen ist Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob das Aufstel­len sog. „Starenkästen“ realisierbar ist;

3.    der Verkehrsspiegel ist wieder aufzubauen

4.    von der Pfarrer-Sachsse-Straße aus auf die Bundesstraße ist die Abbiegemöglich­keit auf ein Rechtsabbiegen in Fahrtrichtung Unkelstein / Remagen zu beschränken.

 

6-02 Straßenmarkierungsarbeiten

Zusammen mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes hat der Ortsvorsteher am 08.07.2014 in Oberwinter verschiedene Stellen besichtigt, an denen eine vorhandene Straßen­mar­kie­rung zu erneuern ist oder an denen eine neue Markierung aufgebracht werden soll.

So ist vorgesehen, dass auf Wunsch der Anlieger an den beiden Einfahrten auf die alte B9 jeweils ein Piktogramm „zulässige Geschwindigkeit 30 km/h“ aufgemalt werden soll.

Am Hahnsberg werden im Bereich des Stellwerks die Sperrflächen erneuert, zusätzlich wird am Beginn des Hahnsbergweges ein Durchfahrtverbotsschild aufgehängt (oben am Rheinblick ist der Weg bereits als Gehweg beschildert).

An der Kreuzung Westerwaldweg / Siebengebirgsweg werden ebenso wie vor dem Hotel Birgeler Kopf und Am Erlenbrunnen gegenüber dem Haus Züllighoven die Sperrflächen erneuert bzw. erstmalig angebracht.

Am Heideweg wird die Haltelinie erneuert, im Umfeld des Bandorfer Kreisels die gesamte Fahrbahnmarkierung.

In der Hauptstraße schließlich werden im Umfeld des Bahnhofs die Tempo-30-Schilder auf der Fahrbahn erneuert, ebenso die im südlichen Abschnitt der Straße vorhandenen Park­taschen.

 

6-03 Martinsausschuss

Nach kurzer Aussprache werden folgende Mitglieder des Ortsbeirates in den Martins­aus­schuss delegiert: Jürgen Walbröl, Dr. Markus Behnke, Iris Loosen, Norbert Matthias

 

6-04    Kirmes 2014

Der Vorsitzende erinnert daran, dass am Wochenende des 08.08. bis einschließlich 11.08. die diesjährige Kirmes stattfindet.

 



[1]   Eine unechte Einbahnstraße lässt die Einfahrt von der B9 in die Pfarrer-Sachsse-Straße zu, nicht aber in umgekehrter Fahrtrichtung die Ausfahrt von der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9