Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den 23.11.2014 als Wahltag für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration zu bestimmen.
Sachverhalt:
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung eines Beirats für
Migration und Integration legt der Stadtrat den Wahltag fest. Erfolgt eine
gemeinsame Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der
Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland Pfalz (AGARP) für einen
landeseinheitlichen Wahltag, so soll nach § 4 Abs. 2 der Satzung dieser Tag als
Wahltag bestimmt werden. Eine solche einheitliche Empfehlung gibt es hier für
den 23.11.2014, weshalb dieser Tag zum Wahltag bestimmt werden soll.