Protokoll:

Bezüglich des rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt der Stadt Remagen ein Normenkontrollantrag eines betroffenen Grundstückeigentümers vor. Das Gericht erhält von der Stadt Remagen die kompletten Verfahrensunterlagen zur Einsicht durch die klagende Partei. Dies ändert zunächst nichts am Fortgang des Umlegungsverfahrens.

 

Zum derzeitigen Stand des Umlegungsverfahrens schrieb H. Dederichs vom Kulturamt Mayen:

 

Sehr geehrter Herr Bachem,

im Oktober 2014 hat die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Remagen an 5 Tagen die Einzelgespräche mit den Eigentümern in der Umlegung "Im alten Garten" durchgeführt. Von den insgesamt 51 Ordnungsnummern (Alleineigentümer und Eigentümergemeinschaften) hat die Erörterung nach § 66 Abs. 1 BauGB mit 42 Ordnungsnummern in persönlichen Einzelgesprächen stattgefunden. Bei den restlichen 9 Ordnungsnummern handelt es sich um Fälle geringer Komplexität, bei denen die Erörterung in 2015 schriftlich erfolgen wird.

 

Zusammenfassend sind die Einzelgespräche harmonisch verlaufen. Die überwiegende Zahl der Erörterungen war von Akzeptanz und Einvernehmen bezüglich des derzeitigen Umlegungsplanentwurfs geprägt.

 

Da die sich nun anschließenden Nacherörterungen mit den Beteiligten noch nicht abgeschlossen sind, kann betreffend der Zuteilung von Baugrundstücken an die Stadt Remagen noch keine gesicherte Aussage getroffen werden. Zum jetzigen Stand der Erörterungen sieht der Entwurf des Umlegungsplans drei Bauplätze für die Stadt Remagen vor. Diese Zuteilungen resultieren aus Geldabfindungen für Grundstückseigentümer mit Geringsteinwurf.

 

Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jochen Dederichs

 

Der OV wurde vom Gremium gebeten, bei Herrn Bachem die zeitliche Restdauer

der noch nicht abgeschlossenen Punkte des Umlegungsverfahrens nachzufragen.