Sitzung: 17.12.2014 Ortsbeirat Unkelbach
Protokoll:
Bezüglich des rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt der Stadt Remagen
ein Normenkontrollantrag eines betroffenen Grundstückeigentümers vor. Das
Gericht erhält von der Stadt Remagen die kompletten Verfahrensunterlagen zur
Einsicht durch die klagende Partei. Dies ändert zunächst nichts am Fortgang des
Umlegungsverfahrens.
Zum derzeitigen Stand des Umlegungsverfahrens schrieb H. Dederichs vom
Kulturamt Mayen:
Sehr geehrter Herr Bachem,
im Oktober 2014 hat die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses in den
Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Remagen an 5 Tagen die Einzelgespräche mit
den Eigentümern in der Umlegung "Im alten Garten" durchgeführt. Von
den insgesamt 51 Ordnungsnummern (Alleineigentümer und
Eigentümergemeinschaften) hat die Erörterung nach § 66 Abs. 1 BauGB mit 42 Ordnungsnummern
in persönlichen Einzelgesprächen stattgefunden. Bei den restlichen 9
Ordnungsnummern handelt es sich um Fälle geringer Komplexität, bei denen die
Erörterung in 2015 schriftlich erfolgen wird.
Zusammenfassend sind die Einzelgespräche harmonisch verlaufen. Die
überwiegende Zahl der Erörterungen war von Akzeptanz und Einvernehmen bezüglich
des derzeitigen Umlegungsplanentwurfs geprägt.
Da die sich nun anschließenden Nacherörterungen mit den Beteiligten noch
nicht abgeschlossen sind, kann betreffend der Zuteilung von Baugrundstücken an
die Stadt Remagen noch keine gesicherte Aussage getroffen werden. Zum jetzigen
Stand der Erörterungen sieht der Entwurf des Umlegungsplans drei Bauplätze für
die Stadt Remagen vor. Diese Zuteilungen resultieren aus Geldabfindungen für
Grundstückseigentümer mit Geringsteinwurf.
Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jochen Dederichs
Der OV wurde vom Gremium gebeten, bei Herrn Bachem die zeitliche
Restdauer
der noch nicht abgeschlossenen Punkte des Umlegungsverfahrens
nachzufragen.