Sitzung: 14.01.2015 Ortsbeirat Oedingen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Beschluss: Die
geplante Ausbauvariante von Herrn Terporten und damit auch
kostengünstigere Variante, im oberen Bereich gemischt mit Pflaster und
Bitumen und im unteren Bereich nur mit Bitumen soll ausgeführt werden.
Klemens Weber nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil.
- Beschluss: Der
Straßenausbau mit einem ordentlichen Unterbau soll am Ende des letzten
Hauses enden. Im Anschluss wird eine Angleichung mit bituminöser
Oberfläche bis maximal 1 Meter vor dem Grundstücksende hergestellt.
Protokoll:
Der Ortsvorsteher teilt mit, dass im vergangenen Jahr eine
Bürgerversammlung zum Thema stattgefunden hat. Diese wurde vom Bauamtsleiter,
Herrn Bachem, geleitet.
Zur Vorstellung der Planung begrüßt Jürgen Meyer Herrn Terporten vom
Ingenieurbüro und erteilt ihm das Wort:
Herr Terporten erläutert, dass bereits eine Vermessung der Straße
stattgefunden hat. Im oberen Bereich, von der Wachtbergstraße beginnend,
empfiehlt er eine Entwässerung in der Mitte der Straße. Da in dem Bereich noch
unbebaute Grundstücke stehen, sollte dieser Bereich teils einem Pflasterbelag
und teils mit Bitumen gedeckt werden, damit zu gegebener Zeit die Anschlüsse
der neuen Häuser gelegt werden können. Im unteren Bereich wird es ein
Quergefälle geben, dass das Wasser in den Bach leitet. Der Straßenbelag wird
mit Bitumen hergestellt. Die Grundstücke sind hier bebaut und die Ausbaukosten
mit Bitumen sind in diesem Bereich die günstigere Variante.
Das vorliegende Schreiben eines Anliegers wird anschließend diskutiert.
Frau Küpper beantragt die gesamte Straßenoberfläche mit Bitumen auszuführen und
die Straße nicht an ihrer Garageneinfahrt enden zu lassen, sondern sie bis zu
ihrem Grundstücksende weiterzuführen.
Herr Terporten führt aus, dass dem Antrag nachgekommen werden kann. Es
sollte jedoch bedacht werden, dass durch beide Veränderungen Mehrkosten
entstehen.
Herr Bachem und Herrr Lapp weisen darauf hin, dass ein Ausbau der Straße
bis an das Ende des letzten Grundstücks zu einer Weiterbebauung durch Klagen
gemäß § 34 führen kann.
Herr Terporten teilt mit, dass am Ende der Straße eine 2-3 Meter lange
Angleichung erfolgen wird. Diese kann ebenfalls aus Bitumen bestehen und bis
max. ein Meter vor das Grundstücksende
gehen.