Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Beschluss: Die geplante Ausbauvariante von Herrn Terporten und damit auch kostengünstigere Variante, im oberen Bereich gemischt mit Pflaster und Bitumen und im unteren Bereich nur mit Bitumen soll ausgeführt werden.

 

 

Klemens Weber nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil.

 

  1. Beschluss: Der Straßenausbau mit einem ordentlichen Unterbau soll am Ende des letzten Hauses enden. Im Anschluss wird eine Angleichung mit bituminöser Oberfläche bis maximal 1 Meter vor dem Grundstücksende hergestellt.

 


Protokoll:

Der Ortsvorsteher teilt mit, dass im vergangenen Jahr eine Bürgerversammlung zum Thema stattgefunden hat. Diese wurde vom Bauamtsleiter, Herrn Bachem, geleitet.

Zur Vorstellung der Planung begrüßt Jürgen Meyer Herrn Terporten vom Ingenieurbüro und erteilt ihm das Wort:

 

Herr Terporten erläutert, dass bereits eine Vermessung der Straße stattgefunden hat. Im oberen Bereich, von der Wachtbergstraße beginnend, empfiehlt er eine Entwässerung in der Mitte der Straße. Da in dem Bereich noch unbebaute Grundstücke stehen, sollte dieser Bereich teils einem Pflasterbelag und teils mit Bitumen gedeckt werden, damit zu gegebener Zeit die Anschlüsse der neuen Häuser gelegt werden können. Im unteren Bereich wird es ein Quergefälle geben, dass das Wasser in den Bach leitet. Der Straßenbelag wird mit Bitumen hergestellt. Die Grundstücke sind hier bebaut und die Ausbaukosten mit Bitumen sind in diesem Bereich die günstigere Variante.

 

Das vorliegende Schreiben eines Anliegers wird anschließend diskutiert. Frau Küpper beantragt die gesamte Straßenoberfläche mit Bitumen auszuführen und die Straße nicht an ihrer Garageneinfahrt enden zu lassen, sondern sie bis zu ihrem Grundstücksende weiterzuführen.

 

Herr Terporten führt aus, dass dem Antrag nachgekommen werden kann. Es sollte jedoch bedacht werden, dass durch beide Veränderungen Mehrkosten entstehen.

 

Herr Bachem und Herrr Lapp weisen darauf hin, dass ein Ausbau der Straße bis an das Ende des letzten Grundstücks zu einer Weiterbebauung durch Klagen gemäß § 34 führen kann.

 

Herr Terporten teilt mit, dass am Ende der Straße eine 2-3 Meter lange Angleichung erfolgen wird. Diese kann ebenfalls aus Bitumen bestehen und bis max.  ein Meter vor das Grundstücksende gehen.