Sitzung: 28.01.2015 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Werkausschuss beschloss einstimmig, Frau Peters auf Grund des Antrages vom 27.10.2014, für das Grundstück, Flur 37, Flurstück 51/6 und 107/50 in Remagen-Kripp eine Teilbefreiung ausschließlich für die Gartenbewässerung unbefristet, jedoch jederzeit widerruflich zu erteilen. Die private Wassergewinnungsanlage darf nicht mit dem öffentlichen Trinkwassernetz und der Hausinstallation verbunden werden.