Protokoll:

Nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO ist die Stadt Remagen verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Verkehrsschau die Verkehrssituation in der Stadt anzuschauen. Neben Fachleuten der Polizei und den Straßenbehörden sind auch Vertreter der Stadtverwaltung sowie die Ortsvorsteher dabei. In diesem Jahr findet die Verkehrsschau am 16. April statt.

Folgende Verkehrssituationen sollen Bestandteil der Verkehrsschau werden:

-       Tempolimit 30 für die komplette Birresdorfer Straße

-       Mögliche Einschränkungen des zunehmenden Schwerlastverkehrs Birresdorfer Straße / Bergstraße

-       Überquerungshilfe B9 auf Höhe des P+R-Parkplatzes

-       Vorfahrt gewähren der Friesenstraße, an der Einmündung „In der Wässerscheid“