Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Um zukünftig alle Vereine gleichzustellen, werden die Benutzungsgebühren für das Foyer der Rheinhalle rückwirkend ab 01.01.2015 wie folgt geändert:

 

Vereine, die die Rheinhalle für Sportveranstaltungen anmieten und gleichzeitig eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (Schankerlaubnis) beantragen bzw. einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb anzeigen, sind angehalten, das Foyer mit zu nutzen. Für die Nutzung des Foyers wird eine Benutzungsgebühr von 80,00 € pro Tag (statt bisher 165,00 €) erhoben. Wer zeitgleich die Küche samt Inventar (Kaffeemaschinen, Geschirr usw.) zusätzlich nutzen möchte, zahlt dafür 20,00 € pro Tag extra.

 

Von der Änderung nicht betroffen ist der normale Spielbetrieb; hier soll die bisherige Regelung beibehalten werden.


Protokoll:

Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.