Protokoll:

  1. Herr Willeke legt der Verwaltung ein Foto des Gebäudes Mainzer Straße 22-24 - ehemalige Chinesische Botschaft – vor, das den schlechten baulichen Zustand zeigt.

    Der Vorsitzende erklärt, dass bei der Kreisverwaltung Ahrweiler ein bauordnerisches Verfahren wegen der Einsturzgefahr des Gebäudes anhängig ist.

  2. Weiter fragt Herr Willeke an, wann mit der Wiedereröffnung des Hentzen-Parks für die Öffentlichkeit gerechnet werden kann.

    Herr Bachem teilt mit, dass durch Astbruch an mehreren großen Bäumen Gefahr für die Parkbesucher bestand. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis ein entsprechendes Gutachten erstellt war. Anschließend waren umfangreiche Arbeiten an den Bäumen durchzuführen. Der Park wird aber in Kürze wieder zugänglich gemacht.

  3. Herr Kowalewski beklagt, dass mit der Erschließung des Baugebietes „Auf der Schaafsbahn“ bereits begonnen wurde, ohne dass der Bebauungsplan rechtskräftig war und er keine Möglichkeit hatte, Rechtsmittel einzulegen.

    Der Vorsitzende entgegnet, dass Herr Kowalewski als Mitglied der Wählergruppe Remagen eigentlich Kenntnis haben müsste von einem Schreiben der Wählergruppe an die Kommunalaufsicht mit demselben Inhalt. Die Kommunalaufsicht habe der Wählergruppe geantwortet, dass das Grundstück im Rahmen der Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch bebaubar war.