Sitzung: 27.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat wählt Herrn Otto von Lom per Akklamation als neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen I.
Sachverhalt:
Am 09.06.2015 läuft die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen I, Herr Prof. Dr. Dietrich Born, ab. Herr Prof. Dr. Born hat mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung steht, so dass eine neue Schiedsperson gewählt werden muss. Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass in der geplanten Stadtratssitzung am 27.04.2015 die Wahl einer neuen Schiedsperson erfolgt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO, d.h. es sind Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Nach § 4 SchO muss der/die Bewerber/in folgende Voraussetzungen erfüllen:
(1)
Der Bewerber für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2)
Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,
1. |
wer
infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu
verfügen, beschränkt ist, |
2. |
wer
das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der
Staatsanwaltschaft bestellt ist, |
3. |
wer
als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, |
4. |
wer
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, |
5. |
wer
zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder
ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht. |
(3)
Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer
1. |
das
30. Lebensjahr nicht vollendet hat, |
2. |
seinen
Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat. |
(4)
Die für Ehrenbeamte geltenden Bestimmungen des Beamtenrechts bleiben unberührt.
VV
Zu § 4
Bei
der Prüfung der Eignung ist insbesondere darauf abzustellen, ob der Bewerber
a)
|
gut
beleumundet ist, |
b)
|
einen
zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte ausreichenden
Bildungsgrad hat und |
c)
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über
die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügt. |
Die Verwaltung hat entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.04.2015 Kontakt zu Herrn Otto von Lom aufgenommen, der sich bereit erklärt hat, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Herr von Lom erfüllt die oben beschriebenen Voraussetzungen.