Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat wählt Herrn Otto von Lom per Akklamation als neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen I.


Sachverhalt:

Am 09.06.2015 läuft die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Remagen I, Herr Prof. Dr. Dietrich Born, ab. Herr Prof. Dr. Born hat mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung steht, so dass eine neue Schiedsperson gewählt werden muss. Damit der Zeitplan eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass in der geplanten Stadtratssitzung am 27.04.2015 die Wahl einer neuen Schiedsperson erfolgt. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO, d.h. es sind Wahlvorschläge zu unterbreiten.

 

Nach § 4 SchO muss der/die Bewerber/in folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

(1) Der Bewerber für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

1.

wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,

2.

wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,

3.

wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

5.

wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

(3) Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer

1.

das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,

2.

seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.

(4) Die für Ehrenbeamte geltenden Bestimmungen des Beamtenrechts bleiben unberührt.

VV

Zu § 4

Bei der Prüfung der Eignung ist insbesondere darauf abzustellen, ob der Bewerber

a)

gut beleumundet ist,

b)

einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad hat und

c)

über die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügt.

 

Die Verwaltung hat entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.04.2015 Kontakt zu Herrn Otto von Lom aufgenommen, der sich bereit erklärt hat, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Herr von Lom erfüllt die oben beschriebenen Voraussetzungen.